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4) Bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen ist die Seelle des Revisors erledigt
worden. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem genannten
Gerichtshofe zu melden.
5) Die Bewerber um die erlevigte evangelische Pfarrei Horkheim, Dekanats Heil-
bronn, welche einschließlich der Evangelischen in Sontheim 845 Kirchengenossen zählt, haben
sich binnen vier Wochen bei dem erangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu mekden. Das
Einkommen derselben, worunter keine Zehenten begriffen sind, ist in Preisen des Sportelge-
setzes auf 888 fl. berechnet und es bleibt die Verwandlung einzelner Theile davon der Ober-
Kirchenbehörde gegenüber dem künftigen Geistlichen vorbehalten.
6) Die Bewerber um die erledigte 904 Kirchengenossen zählende Pfarrei Höpfigheim,
Dekanats Marbach, mit welcher kein Filial verbunden ist, baben sich binnen vier Wochen
bei dem evangelischen Conssstorium zu melden. DOas verwandelte Einkommen derselbe ist in
Preisen des Sportelgesetzes auf 712 fl. berechnet.
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Nellingen, Dekanats Eßlingen, welche
1125 Kirchengenossen zählt und ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 700 fl. berechnetes-
Einkommen gewährt, unter dem keine Zehenten begriffen sind, haben sich binnen vier Wochen
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
8) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Heidenheim erledigte Aktuarsstelle
mit dem Normal-Gehalte von 500 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der
Regierung des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um vie erledigte Forstamts-Assistenten-Stelle zu Neuenstadt haben
sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Oberförster vorschriftmäßig zu melden.
10) Die Bewerber um vie bei der Regierung des Jaxt-Kreises erledigte Kang-
lei-Assistentenstelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. werden aufgefordert, sich binnen vier-
zehen Tagen bei der gedachten Regierung vorschriftmäßig zu melden.
11) Die Stelle eines Fachlehrers für die englische Sprache, in welcher an der polytech-
nischen Schule zu Stuttgart gegen einen Gehalt von 400 fl. in acht wöchentlichen Stunden,
am Gymnasium daselbst gegen eine Belohnung von 60 fl. in zwei Wochenstunden zu unter-
richten ist, ist zu Besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter Darlegung ih-
rer persönlichen Verhältnisse und Anschluß von Zeugnissen über ihre Befähigung binnen drei
Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.