Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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auf seinem Gute; ferner durch Umbau der feblerhaft gewölbten Beete im Flache, 
durch eifrige Obstbaumzucht, auch Aufstellung und sorgfältige Pflege eines verzüg- 
lichen Rindoiehstammes; 
3) der resignirte Stadtrath Heinrich Essig in Leonberg, 
wegen seines Eifers für Verbesserungen im Betriebe seiner Feldwirthschaft und des 
für seine Mitbürger seit einer Reihe von Jahren gegebenen aufmunternden Beispiels; 
namentlich durch Cultivirung eines Allmandplatzes, Trockenlegung eines Fischteichs 
und dessen Umwandlung in eine Wässerungswiese; durch Obst= und Wildholzpflan- 
zungen; durch vermehrten Anbau von Futterkräutern; Compoftbereitung; Gebrauch 
verbesserter Ackergeräthe, so wie Züchtung eines preiswürdigen Pferde= und Rindvieh- 
schlags; sodann wegen seiner Thätigkeit bei den Geschäften des landwirthschaftlichen 
Bezirks-Vereins. 
Das Nähere über diese Preisbewerbungen wird in einem der nächsten Hefte des Cor- 
respondenz-Blattes des landwirthschaftlichen Vereins mitgetheilt werden. 
Stuttgart den 21. September 1846. Ergenjinger. 
B) Des Finani-Departemente. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, die Ermähigung der Neckarzölle betreffend. 
In Artikel 11Il der Neckarschifffahrts-Convention von 1835 (Reg. Blatt von 1843, S. 140) 
ist eine Bestimmung enthalten, wonach Veränderungen in dem Rheinschifffahrts-Tarif von 1831 
auf den Neckar angewendet werden. 
Nachdem nun durch den XVII Supplementär-Artikel zu der Rbeinschifffabrtsordnung 
verschiedene Waaren-Artikel, welche nach jenem Tarif von 1831 der vollen, beziehungsweise 
ktels oder Lotels Gebühr unterlagen, theils der ktels, beziebungsweise Jotels Gebühr unter- 
stellt, theils unter die vom Zeoll befreiten Artikel aufgenommen worden find, so werden diese 
Ermäßigungen der Wasserzölle auch auf den Neckar übertragen. 
An die Stelle der in dem Tarif für den Neckarzoll (Reg. Blatt von 1843, Seite 174 
bis 177) unter Lit. A. B und C' aufgeführten Ausnahmen treten demnach folgende
	        
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