Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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100 Geflügel. 
17) Glasscherben. 
18) Gyps (roher, gemahlen und ungemahlen). 
10) Knochen= oder Beinabfälle, Knochenmehl, alte Knochenstücke zum Verkohlen, ge- 
brannte Knochen, Knochenkohlen. 
20) Krapp, in grünen Wurzeln. 
21) Milch. 
22) Moos. 
23) Obst (frisches), auch Nüsse in den Schalen. 
24) Schilf. 
25) Schlacken von Exz. 
26) Steine, und zwar Bausteine (gebrochene unbehauene), Pflastersteine, Sandsteine 
oon abgebrochenen Gebäuden, rohe ungebrannte Kalksteine, Kieselsteine und Wacken 
(rohe zum Fabrikgebrauche). 
27) Stroh, Spreu, Stoppeln. 
28) Thiere (lebende). 
20) Trauben (gestoßene in offenen Butten), auch Traubentrestern. 
30) Wascheisen. 
31) Zinn= und Silbersand, Sand zu feinen Gußarbeiten. 
Stuttgart den 23. September 1846. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die Stelle eines rechtskundigen Assessors bei der Finanzkam= 
mer des Schwarzwalvkreises haben sich binnen drei Wochen bei derselben zu melden. 
2) Die Bewerber um die in der ersten Besoloungsclasse stehende Hüttenverwaltersstelle 
zu Wasseralfingen baben sich binnen drei Wochen bei dem Bergrathe zu melden. 
3) Die Bewerber um das Cameralamt Ochsenhausen, mit welchem die Besoldung 
erster Classe verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei der Finangkammer des 
Donaukreises zu melven.
	        
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