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Wilhelm Kapff, von Ludwigsburg.
Ferdinand Christian Köber, von Gmünd, in Tübingen.
Julius Friedrich Wilbelm Maper, von Stuttgart, in Tübingen.
Cbristlan Gottfried Plank, von Blaubeuren.
Carl Christian Roschmann, von Ellwangen.
Joseph Friedrich Wilhelm Triebig, von Döffingen, in Tübingen.
Dieselben werden, unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837
(Reg. Blatt S. 83) aufgefordert, an dem genannten Tage, Morgens 8 Uhr in dem Lokal
der Prüfungs-Commission in Tübingen sich einzufinden.
Stuttgart den 8. Oktober 1846. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die befähigten Bewerber um das erledigte evangelische Dekanat und erste Stadt-
pfarramt Heilbronn, womit ein zu 1200 fl. berechnetes Einkommen verbunden ist, haben
sich innerbalb vier Wechen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Der Dekanatsbezirk begreist 13 Pfarro#rtmit 18500 evangelischen Einwohnern und der erste
Stadtpfarrer hat in den Frühpredigten an Sonntagen mit dem General-Superintendenten,
und wenn letzterer predigt, in den Sonntags-Catechisationen und Freitagspredigten mit den
keeene Stadtpfarrern abzuwechseln, auch, wenn er die Woche hat, alle Casualien zu
versehen.
2) Die Bewerber um die erledigte Sekretärsstelle bei der Finanzkammer des
Jaxtkreises, womit der Gehalt von 800 fl. verbunden ist, haben bei der gedachten Finanz-
kammer binnen drei Wochen sich zu melden.
3) Die Bewerber um die bei der Eisenbahn-Commission in Erledigung gekommene
Seeretärsstelle mit einem Gehalt von J00 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen
bei der gedachten Commission vorschriftmäßig zu melden.
4) An der Realanstalt in Stuttgart ist eine Lehrstelle an der dritten Classe, womit
eine Besoldung von 850 fl. verbunden ist, zu besetzen; die Bewerber haben sich binnen drei
Wochen an den K. Studienrath zu wenden.
5) An der untern Abtbeilung des Gymnasiums in Ehingen ist die Lehrstelle an der
ersten Classe (für 8—10jährige Schüler), womit ein Einkommen von 600 fl. neben einer
Amtswohnung oder Hauemiethe-Entschädigung von 50 fl. verbunden ist, zu besetzen. Die
Bewerber um dieselbe haben sich binnen drei Wochen an den K. Studienrath zu wenden.
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzleiassistenten
bei dem K. Gerichtshof in Tübingen haben sich innerhalb vierzeben Tagen bei diesem
letzteren zu melden. Hinsichtlich der Befähigung zu vieser Stelle wird auf die Bestimmun-
gen der 88. 15 u. 16 ver K. Verordnung vom 25. April 1839 in Betreff der Dienstprü-
fungen im Justiz-Departement (Reg. Blatt S. 419) verwiesen.
7) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-Notars-
stelle in Ehningen, Oberamts Reutlingen, haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem
K. Gerichtshof in Tübingen zu melden.
Am 10. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat August ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrintk.