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I. die Königlich Preußische Regierung
1) die Befugnisse der Nebenzollämter 1. Classe zu Hornburg, Abendrode und
Lotte bis zur Erhebung von 100 Thlr. Eingangsabgabe für einen Waarentransport ohne
Unterschied der Waarengattung, für welche dieselbe entrichtet wird, erhöhen und dem Neben-
zollamte I. zu Teistungen die Befugniß ertbeilen, von Gegenständen, welche mit mehr
als 5 Thlr. pro Centner belegt sind, den Eingangszoll bis zum Betrage von 600 Thlr.
für einen Waarentransport zu erbeben und bis zu gleichem Betrage Waaren auf Begleit-
schein II. abgufertigen;
2;„ dem Nebenzollamte Il. Classe zu Halven die Befugniß eines Nebenzollamts I. Classe
ertheilen;
3) zu Lüttkenwisch, ferner zwischen Bömenzien und Salzwedel, den Steuer-
ämtern Lömitz oder Schmersau gegenüber, an geeigneter Stelle ein Nebenzollamt Il.
Classe, zugleich mit unbeschränkter Befugniß zur Erhebung des Eingangszolls für Vieh, er-
richten; endlich
4) dem Nebenzollamte zu Schmölau und zu Waddekath die Befugniß ertheilen,
das zu den Viehmärkten in Bergen an der Dumme gehende Vieh zum Durchgange über
Dahrendorf und resp. zurück, gegen eine Controle-Abgabe von
2 Sgr. für jedes Pferd und jedes Stück Rindvieh und von
1 Sgr. für jedes andere Stück Vieh,
abzufertigen.
Sollte inzwischen durch vorstehende unter 1 bis 4 bezeichnete Einrichtungen der beab-
fichtigte Zweck der Erleichterung des Verkehrs nicht erreicht werden, entweder, weil von den-
selben ein erbeblicher Gebrauch nicht gemacht würde, oder, weil vie erweiterten Befugnisse
der Zollämter noch nicht genügen, so bleibt im ersteren Falle der Königlich Preußischen Re-
gierung, nach Verständigung mit der Königlich Hannoverschen Regierung die Wiedereinziehung
der betreffenden neu errichteten, resp. dle Beschränkung der Befugnisse der bereits bestehen-
den Zollämter vorbehalten; im letzteren Fall wird dieselbe dagegen die Befugnisse ver er-
wähnten Zollämter, auf den Antrag der Königlich Hannoverschen Regierung, nach Erforder-
niß, erweitern.
Es wird
II. die Herzoglich Braunschweigsche Regierung:
1) zu Heyen und Bremke (oder anstatt dieser beiden Orte zu Halle), so wie zu
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