Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Regi

Koͤniglich-Baierisches

erungsblatt.

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Lvur.  Seück.  München,  Mittwoch  den  s.  Oktober  1803.

 

Organtsche  Edikte.
Die  Anordnung  der  General=  Post-Direktion
  als  Sekrion  desauswärtigen

  Ministeriume.

 

Wir  Marimflian  Joseph,
don  Gottes  Guaden  König  vom  Vaierm

Dis  bie  allerhöch  ste.  Eutsch-essung  vom,
1.  März  dieses  Jahrs  (Regierungsblate  180S.
Stück  XXVI  Seite  1231  —  1239.)  hat
den  Wir  in  dem.  Size  der  Regierung  einemit
  dem  gebeimen  Ministerial:  Departement.
der  auswärtigen  Angelegenbeiten  in  unmittelbarer
  Verbindung  stehende  General-Post--Direktion
  etablira

Wir  gedenken  nicht,  in  dieser  organischen
Werordnung  eine  Aenderung  vorzunehmen;
nur  sinden  Wir  néthig,  zur  Gleichfèrmigkeit,
deo  Geschäftsgangs  der  Unserm  benannten
Ministerium  untergeordneten  Sektionen  nacht
folgende  nähere  Bestimmungen  festzusezen.

I.  Titel.
Formation.

G.  .  Die  General  Post-Direktion  bestebe'

unter  der  obersten  Litung  Unsers  Ministersder

  auswärcigen  Angelegenbeiten  aus  den
Personalz,  welches  in  berührter  orgauischem
Verordnung  O.  2.  entbalten  ist.

I.  2.  Die  Registratur  wird  von  der  Gesamt-Registratur
  des  Ministerial-Departements
  nicht  getrenne.  .

Z.3.UntergcordnetsindsieinUnscsnr
Koͤnigreichr  bestehenden  4  Ober-Post-Aemter:
München,  Augsburg,  Nürnberg  und  Innsbruck,
  der  kömgliche  Regie  Kommissär  in-NRegensburg,
  und  die  bei  den  Inspektionen.
der  fahrenden  Posten  noch  auszustellenden  Insuziaͤre:


h.  4.  Was  die  Festsezung  der  Gehaͤlter  ber
teifft,  fo  bleibt  es  vor  der  Hand  und  bis
zu  dem.  Schlusse  des  Rechnungs-Jabrs  beit
dem  in  der  organischen  Verordnung  vom  r.
Mai  d.  J  festgesezten  Grhalte  der  angestrllten
  Individuen,  wo  Wir  Uns  vorbehalten,
nach  den  Umständen  eine  weitere  Perfügung:
darüber  zu  treffen:

F.  ö.  Der  Vorskand,  die  Räthe,  die  Afsessoren
  der  General  Post-Direktion,  dis
Ober=  und  Post-Meister,  und  Inspektorender
  fahrenden  Postem,  bie  Juftiziäre,  der
Jeutral-Kasster  stetzen  in  den  Verbältnissen
als  Staatsdiener.,  wie  solche  in  den  Haupt-149,