Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

Da  dies  durch  aͤusere  Satzungen  und  durch  rechtliche  Ordnungen  allein
nicht  zu  erreichen  ist,  so  halten  wir  es  für  unsere  unerldßliche  und  für  eine  heilige
  Pflicht,  allen  unsern  Nachkommen,  für  welche  wir  zugleich  in  Beziehung  auf
ihr  zeitliches  Wohl  zu  sorgen  bemüht  sind,  klar  und  bestimmt  die  Gesinnung  hier
offen  zu  legen,  in  der  wir  diese  ganze  Fürsorge  für  nöthig  und  unserer  Pflicht
gemäß  gehalten  haben,  und  zu  der  wir  sie  väterlich  und  dringend  unter  Verheibung
  unsers  Segens  ermahnen.  «  .

Es  ist  hiernach  unser  ernstes  Verlangen  und  dringendes  vaͤterliches  Anmahnen,
  daß  sie  vor  Allem  in  Gesinnung  und  Wandel  festhalten  an  der  Gottessürcht,
  daß  sie  selbst  einen  christlichen,  ernsten  Lebenswandel  führen  und  darauf
halten,  daß  von  allen  ihren  Kindern  und  Untergebenen  ein  solcher  geführt  werde.
Wir  ermahnen  sse  dringend,  zu  allen  Zeiten  sich  das  gegenwärtig  zu  halten,  daß
ohne  eine  unverbrüchliche  Treue  gegen  ihren  Herrgott  all  ihr  Thun  und  all  ihr
Oesitzthum  nicht  bestehen  kann  und  daß  ihnen  zu  Allem  der  allein  haltbare  Segen
  fehlt,  wenn  sie  von  ihm  loslassen.

Wir  ermahnen  sie  ferner  dringend  und  väterlich,  ihrem  Könige  und  Herrn
und  Seinem  Durchlauchtigen  Hause  in  dieser  Gortesfurcht  eine  unwandelbare
Treue  zu  bewahren.  Sie  sollen  wissen  und  in  allen  Lagen  daran  denken,  daß
es  ihr  adliger  Beruf  ist,  mit  Darangabe  ihres  Gutes  und  Blutes,  wo  dies  ersordert
  wird,  diese  Treue  zu  üben,  daß  sie  eine  feste  Mauer  bilden  sollen,  um  den
von  Gott  gegründeten  Thron  ihres  Landesherrn,  welche  niedergerissen  werden
müßte,  bevor  dieser  berührt  werden  könnte.  Sie  sollen  sich  in  Gesinnung  und
Wandel  ganz  frei  und  rein  halten  von  allen  den  verderblichen  Lehren,  welche  unter
  irgend  einem  Schein  und  Vorwand  in  dem  Werhältnisse  zu  ihrem  Könige
und  Herrn  nicht  eine  heilige  und  göttliche  Ordnung  anerkennen,  vielmehr  wissen
und  daran  halten,  daß  sie  mit  einer  Verletzung  dieser  Treue  zugleich  einen  Frevel
  gegen  den  heiligen  Willen  Gottes  begehen  würden.

Wir  ermahnen  sic,  einen  christlichen  Hausstand  zu  führen,  ihren  Kindern
und  Untergebenen,  wie  Allen,  mit  denen  sie  in  Berührung  kommen,  durch  einen
ehrenwerthen,  sittlichen  und  ernsten  Lebenswandel  vorzuleuchten,  in  einer  strengen
Redlichkeit,  in  Wahrhaftigkeit  in  Worten  und  Werken,  in  ciner  Unverbrüchlichkeit
  ihres  gegebenen  Wortes,  ihrer  Verträge  und  Zusagen,  in  Festigkeit  und
männlicher  Standhafstigkeit  in  Zeiten  der  Noth  und  Gefehr  ihre  Ehre  zu  suchen,
ihren  Kindern  eine  sorgsame  und  auf  eine  Ausbildung  solchen  Sinnes  gerichtetc
Erziehung  zu  geben,  dabei  aber  auch  auf  eine  gründliche  wissenschaftliche  Ausbildung
  derselben  sorgfältig  Bedacht  zu  nehmen,  damit  dieselben  in  besonderem
Grade  sähig  werden,  im  Dienste  ihres  Königs  oder  sonst  ihrem  Berufe  tüchtig
und  mit  segensreichem  Erfolge  vorzustchen.

Wir  ermahnen  dringend  unsere  Nachkommen,  sich  mit  einer  wahrhaft
adligen  Gesinnung  von  Allem  unabhängig  zu  halten,  was  eine  ktreue  Beobachtung
  aller  vorstehend  gedachten  Verpflichtungen  erschweren  könnte,  also  unabhängig
  in  Anschung  ihrer  dußern  Verhälinisse  und  ihres  Vermögens  und  eben  so
Unabhängig  von  aller  kleinlichen  Gesinnung  und  kleinlichen  Berechnung  des  eigenen
  Vortheils.

Mir  ermahnen  sie  deshalb,  durch  gute  Wirthschaft  und  Verwaltung  h,
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