Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Das Einkommen dieser mit keinem Filiale verbundenen und nahezu 900 Kirchengenossen be- 
greifenden Stelle ist für die Dienstzeit des nächsten Pfarrers vurch eine Personal-Zulage 
auf den Betrag von 700 fl. in Preisen des Sportelgesetzes erhöht, und die Amtswohnung 
ist, bis vas neuerbaute Pfarrhaus vollständig hergestellt seyn wird, so weit es das unent- 
behrliche Bedürfniß erfordeit, vorsorglich noch im gutsherrlichen Schlosse vaselbst angewiesen. 
4) Die Bewerber um vie erledigte katholische Pfarrstelle zu Winterstettenvdorf, 
Dekanats Waldsee, welche an eigenen Gütern, Besoldungen und Gebühren ein reines stän- 
diges Einkommen von 884 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem ka- 
tholischen Kirchenrath einzureichen. 
5) An der lateinischen Schule zu Mergentheim ist das zweite Präceptorat, welches 
ein Einkommen von 631 fl. gewährt, neu zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle ha- 
ben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden. 
6) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Reoisors bei dem 
K. Gerichtshof in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Letzteren zu 
melden. 
7) Bei der Finanzkammer des Schwarzwalokreises ist eine Revisorsstelle, 
womit der Gehalt von 800 fl. verbunden ist, erledigt. Die Bewerber um solche haben bin- 
nen drei Wochen bei der gedachten Finanzkammer sich zu melden. 
8) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle 
zu Rottenmünster, Forstamts Rottweil, haben binnen drei Wochen bei der Finanzkommer 
des Schwarzwaldkreises sich zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamts-Gerichte Ravens- 
burg baben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ulm zu melden. 
10) Die Bewerber um die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Urach haben sich 
binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter zu melden. 
11) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Urach, mit welcher ein Ge- 
halt von 300 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
12) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Neuhausen im Revier Ober- 
ensingen, Forsis Kirchhelm, womit ein Gebhalt von 300 fl. verbunden ist, werden aufgefordert. 
innerhalb drei Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises sich zu melden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrinkl
	        
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