ungeschmälert erhalten bleiben sollen. In der klaren Erkennt
nis dieser Voraussetzungen und Tatsachen läßt sich der König
die Erhaltung vor allem dieses wichtigen Rechtes in besonderem
Maße angelegen sein. So tat er es kund in der Thronrede bei Eröffnung
des Landtages am 15. November 1915: „Meine NRegierung
wird es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben betrachten,
im Einvernehmen mit der Reichsverwaltung Beeinträchtigungen
der bundesstaatlichen
Finanzrechte
auf dem Gebiete
der direkten
Steuern entgegenzutreten.“
Die Fürsten aus
dem Hause Wettin
waren zu allen Zeiten
ihres Volkes „Herzöge“
in dem alten
ursprünglichen Sinne
der Verkörperung der
Liebe und Treue zur
engeren Heimat. Der
Raum ist zu kurz, um
noch weiter den Betätigungen
des stam- Schloß und Dom zu Meißen.
mestreuen Berantwortlichkeitsgefühls
unseres Königs nachzugehen. Eins aber verdient
gerade heute noch besonderer Erwähnung. Wenn heute
zwischen Deutschland und SOsterreich - Ungarn eine so unzerstörbare
Einheit besteht, daß der Name „Bündnis“ kaum noch eine
Bezeichnung dafür ist, wenn das, was uns heute eint, nichts Diplomatisches
mehr an sich hat, sondern wie eine geschichtliche Selbstverständlichkeit
und lebendige Notwendigkeit empfunden wird, so
wollen wir nicht vergessen, daß an der Uberwindung früherer Mißverständnisse
und an der Entwickelung unserer Freundschaft bis zu
ihrer heutigen Innigkeit die sächsischen Könige als Wettiner
45