Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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auf den stebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 
1842, die Erfindungs= und Einführungs-Patente betreffend, zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 24. Januar 1846. Schlayer. 
5) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classen-Eintheilung der Gemeinde 
Simmozheim, Oberamto Calw. 
Die Gemeinde Simmozheim, Oberamts Calw, ist in Gemäßheit der K. Verordnung 
vom 29. Februar 1820 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden versetzt worden: 
was biemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirr. " 
Stuttgart den 25. Jannar 1846. Schlayer. 
) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der Rechte einer moralischen Person an die 
Sophienpflege in Lustnau, Oberamis Tübingen. 
Da durch höchste Entschließung vom 28. d. M. der in Lustnau, Oberamts Tübingen, 
unter dem Namen Sophienpflege bestebenden Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder die 
Rechte einer moralischen Person gnädigst verliehen worden sind; so wird dieses zur allgemeinen 
Nachachtung hiemit bekannt gemacht. « 
Stuttgart den 29. Januar 1840. Schlayer. 
2. Der Regierung des Schwarzwaldkreises. 
Bekanntmachung, betreffend eine wohlthätige Stiftung des verstorbenen Landes-Bischoffs, 
Staatsraths v. Keller in Nottenburg. 
Der verstorbene Landesbischoff, Staatsrath v. Keller zu Nottenburg hat durch letzte 
Willensverordnung für die Armen dieser Stadt die Summe von sechshundert Gulden mit 
der Bestimmung gestiftet, daß davon 100 fl. sogleich nach seinem Ableben unter die Armen 
vertheilt, die Zinsen der übrigen 500 fl. aber alljährlich an seinem Todestage unter die Armen 
iin der Art ausgetheilt werden sollen, daß davon die 10 würdigsten je —: 1 fl., die übrigen 
aber, so weit die Zinsen reichen, je —:. 24 kr. erhalten. 
Diese wohlthätige Stiftung wird hiemit zu ehrender Anerkennung offentlich bekannt gemacht. 
Reutlingen den 15. Januar 1846. Schumm.
	        
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