Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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5.
Regierungs=  Blatt

sfür  das
Königreich  Württemberg.

Dienstag  den  2.  Februar  1841.
Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  vor  der  Wirksamkeit  der  neuen  Strasgesehgebung
  erkannten  polizeilichen  Beschränkungen.  —  Bekanntmachung,  betressend  den  Beitritt  des
Fürstenthums  Waldeck  zu  der  allgemeinen  Münz-Convention  der  deutschen  Zollvereinsstaaten.  —  Stand
der  geistlichen  Wittivenkasse  auf  Martini  1839.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Jahrs=  (September-)
Preise  für  technische  und  landwirthschaftliche  Erfindungen  und  beistungen.  —  Verfügung,  das  Sammeln

von  Arznei=  und  FTarbe-pflanzen  in  Waldungen  betreffend.
Dienst-Erledigungen.

".

.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

Nach  höchstem  Dekrete  vom  11.  v.  M.  sind  zu  Unter=  eutenants  in  der  Infanterie
  ernannt  worden:

der  Bataillons-Adjutant  des  fünfren  Infanterie-Regimemes,  Zeller,  bei  dem
ersten  Infanterie-Regiment,

der  Bataillons-Adjutant  des  fünften  Infanterle-Regimente,  Ehni,

bei  dem
sechsten  Infanterie-Regiment,