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5.
Regierungs= Blatt
sfür das
Königreich Württemberg.
Dienstag den 2. Februar 1841.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die vor der Wirksamkeit der neuen Strasgesehgebung
erkannten polizeilichen Beschränkungen. — Bekanntmachung, betressend den Beitritt des
Fürstenthums Waldeck zu der allgemeinen Münz-Convention der deutschen Zollvereinsstaaten. — Stand
der geistlichen Wittivenkasse auf Martini 1839. — Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-)
Preise für technische und landwirthschaftliche Erfindungen und beistungen. — Verfügung, das Sammeln
von Arznei= und FTarbe-pflanzen in Waldungen betreffend.
Dienst-Erledigungen.
".
. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
Nach höchstem Dekrete vom 11. v. M. sind zu Unter= eutenants in der Infanterie
ernannt worden:
der Bataillons-Adjutant des fünfren Infanterie-Regimemes, Zeller, bei dem
ersten Infanterie-Regiment,
der Bataillons-Adjutant des fünften Infanterle-Regimente, Ehni,
bei dem
sechsten Infanterie-Regiment,