Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

72

der  Hauptmann  im  ersten  Regimente,  v.  Mundorf,  zum  Major  und  Bataillons-Commandanten
  des  sechsten,

der  Ober-Lieutenant,  Schützen-Offizier  des  dritten  Regiments,  v.  Reitzenstein,  zum
Hauptmann  im  ersten,

der  Ober-Lieutenant,  Regiments-Adjutant  des  sechsten,  Lipp,  zum  Hauptmamn  in  diesem,

der  Lientenant  Klein  des  sechsten  zum  Ober-Lieutenant  im  vierten  Regimente  befördert,
  sodann

der  Ober-Lieutenant  Rümelin  des  dritten  Negiments  zum  Schützen-Offzier,  und

der  Lientenant  Seybold  des  sechsten  Regiments  zum  Regiments-Adjutanten  ernannt.

Durch  böchste  Entschließungen  von  demselben  Tage  haben  Höchstoieselben  den  Freiherrn
  Carl  v.  Palm  zum  charakterisirten  Lieutenant  ernannt  und  denselben  dem  sechsten
Infanterie-Regimente  zugetheilt,  sovann

die  erledigte  Hauptzoll-Verwaltersstelle  in  Friedrichshafen  dem  Revisor  Hopff  bei  der
Zolldirektion,  und

die  in  Friedrichshafen  erledigte  Grenz-Controleursstelle  dem  Lieutenant  Heimpel  im
vierten  Reiter-Regimente  gnädigst  übertragen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  böchster  Entschließung  vom  4.
d.  M.  die  bei  der  Regierung  des  Neckarkreises  erledigte  Assessorsstelle  dem  Kanzlei-Assistenten
Stammler  bei  der  Regierung  des  Donaukreises  zu  verleihen,

den  Ephorus  v.  Krauß  an  dem  evangelischen  Seminar  in  lrach,  seinem  Ansuchen
gemäß,  wegen  anhaltenden  körperlichen  Leidens,  in  den  Ruhestand  zu  versetzen,

die  erledigte  evangelische  Helfersstelle  in  Cannstatt  dem  Helfer  Krauß  zu  Neuenstadt,

die  erledigte  Stelle  eines  zweiten  Lehrers  der  Landwirthschaft  an  der  höberen  Lehranstalt
  in  Hohenheim  mit  dem  Titel  eines  Professors  und  dem  Rang  in  der  siebenten  Stufe
dem  Gutsbesitzer  Pistorius  vom  Aichholzerhofe  zu  übertragen  gnädigst  geruht.

Sodann  haben  Höchstoieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  5.  d.  M.  den
Schultheißen  Helfferich  zu  Pleivelsheim,  Oberamts  Marbach,  in  die  Zahl  der  Rechtsg-Consulenten
  unter  der  Beschränkung  aufzunehmen  geruht,  daß  verselbe  der  Ausübung  der
Advvokatur  innerhalb  seiner  Gemeinde  sich  entbalte.

In  Folge  höchster  Entschließung  vom  9.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestt
den  Lieutenant  v.  Breuning  vom  zweiten  zum  vierten  Reiter-Regimente  versetzt,  und

den  aggregirten  Lieutenant  v.  Röder  des  zweiten  Reiter-Regiments  daselbst  eingetheilt.