Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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B. Für den Grundstock: 
  
zurückerhaltene Anlehen 1• 
C. Laufendes: 
1) Zuschüsse der Staatshauptkasse auf das Etatsjahr 1844 nach Ab- 
zug der hierauf geleisteten Zahlungen gemeinschaftlich mit der Leh- 
rerwittwenkasse (Ministerial-Verfügung vom 26. August 1843, 
K. 11, Mt. 1) hieher zur Hälstet 40090 fl. 20 kr. 
2) Zinse aus verzinslich angelegten Einnahme-Ueber- 
schüssen . .. . 0 
3) Abzüge an den Ruhegehalten: 
a) wegen bleibenden Aufenthalts im Auslande (Ge- 
setz vom 6. Juli 1842, Art. 3). 0 
) wegen Versehung eines mit einem Einkommen 
verbundenen öffentlichen Amtes (Gesetz, Art. 25) 0 
— 4000 fl. 2Z 20kr. 
4) auf Wiederersatz erhalten: 
von der Staatshauptkasse zu Ausgleichung der 
Ausgaben . ..... 29fl.8kr. 
5) außerordentliche Einnahmen . . 0 
——— 4,938 fl. 37 kr. 
· — — 
Summe der Einnahmen 11,318 fl. 30 kr. 
Ausgaben. 
A. Reste: 
1) Passiorückstände vom vorigen Jahr ... 0 
2) erst in diesem Jahr ihrem Betrage nach bekannt 
gewordene Schuldigkeiten vom vorigen Jahr. 0 
3) Ersatzposten: 
zuviel esanene Zuschuß ver Staathaupt. 
kasse von 1833. . . . .. ... . 9384fl. 52 kr. 
984 fl. 52 kr. 
B. Auf den Grundstock: 
hingeliehene Gelder von Eimabne- Veterscaf en Ge- 
setz, Art. 2.7) , 9000fc.—
	        
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