Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Davon gehen Passiva auf Wiederersatz erbalen (wie oben bei der 
Einnahme C. 7). ... .... . .... 404 fl. 6 kr. 
Rest Gesammtvermögen auf 30. Juni 1845 
— :. 34,559 fl. 29 kr. 
Zuwachs in Vergleichung mit dem Stand am 30. Juni 1844 à 26,874 fl. 39 kr. 
— :. 70684 fl. 50 kr. 
  
III. Personal-Bestand am 30. Juni 1845. 
A. Beitragspflichtige 
nach dem Stand an dem Normaltag 31. December 1844, 
a) im aktiven Dienstteee 149. 
b) im Ruhestadeen 3. 
B. Im Pensionsgenuß stehende Wittwen und Waisen. 
2 Portionen an 2 Wittwen ohne Kinder, 
1 Portion an 1 Wittwe mit 1 Kind, 
—0 — — Kinder (ohne Wittwen.) 
3 Portionen, 
nämlich: für 3 Wittwen à 90 fl. — 
— 1 Kind 18 fl. — 
C. Im Genuß von Gratialien und Unterstützungen stand Niemand. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle des Kassiers an dem land= und forst- 
wirthschaftlichen Institute zu Hohenbeim werden aufgefordert, sich binnen drei 
Wochen bei der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins vorschriftmäßig zu melden. 
Die Hauptobliegenheiten des Kassters bestehen in der Verrechnung über das Gesammtver= 
mögen der Anstalt und in der Cassenführung, wofür gesetzmäßige Caution zu leisten und die 
Fähigkeit dazu von den Bewerbern nachzuweisen ist; in der speciellen Aufsicht und Controle 
über die Naturalverwaltung; in Besorgung der Einkäufe und Verkäufe; in der Aufsicht,
	        
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