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12.
Regierungs--Blatt
für das
¾önigreich Württemberg.
Freitag den 27. Februar 1846.
Inha lt.
Koönigliche Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Bewilligung zur Annahmr eines fremden Ordens. — Dienst-
Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Wobnsitz-Verlegung eines Rechts-Censulenten. — Bekanntmachung, be-
tressend die Errichtung einer evangelischen Pfarrverweserei in Rietheim, Dekanats Tuttlingen. — Bekannt-
machung, betreffend die Verbindung einer Posterpedition mit der Posthalterei Obersontheim. Bekanntmachung,
betreffend die Errichtung einer Post-Expedition zu Ilshosen. — Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung
in der Classeneintbeilung der Stadtgemeinde Göppingen. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer
evangelischen Pfarrei zu Schura, Dekanats Tuttlingen. — Bekanntmachung, betreffend die Anmelvung der-
jenigen Schulpräparanden, welche in ein Schullebrer-Seminar vorrücken wollen. — Bekanntmachung, betref-
send die Anmeldung derjenigen Jünglinge, welche sich dem katbolischen Schullebrerstande widmen wollen. —
Bekanntmachung, betresfend die Anmeldung derjenigen Schulamts-Zöglinge, welche zur ersten Dienstprüfung
(Lehrgebülfen-Prüfung) zugelassen werden wollen. — Bekanntmachung, detreffend die Theilnahme der Lebrer
an lateinischen und Realschulen an den Verhandlungen der Kirchenkonvente in Schulangelegenheiten. — Ver-
zeichniß ver Vorlesungen, welche an der Universität Tübingen im Sommer-Semester 1846 gebalten werden.
— Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Neallehrer-Seminars an der Universität.
Dienst-Erledigungen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Berleihungen.
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 18. d. M.
dem evangelischen Pfarrer Klett zu Dettingen, Dekanats Kirchheim, in Anerkennung seiner
bis in das hobe Alter fortgesetzten eifrigen Dienstthätigkeit, das Ritterkrenz des Kronordens,
und
unter dem 20. d. M. dem Hofbank-Direktor, Geheimen Hofdomänenrath v. Vellna-
gel, bisherigen Ritter des Ordens der württembergischen Krone, das Commenthurkreuz die-
ses Ordens gnädigst verliehen.