Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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5)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verbindung  einer  Post-Erpedition  mit  der  Posthalterei
  Obersontheim.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  11.  d.  M.
die  Verbindung  einer  Post-Expedition  mit  der  Posthalterei  Obersontheim  genehmigt  und
der  von  dem  Fürsten  Erb-Land-Postmeister  vorgeschlagenen  Uebertragung  der  Expeditorsstelle
an  den  Posthalter  Heyd  daselbst  die  landesherrliche  Bestätigung  gnädigst  ertheilt.

Stuttgart  den  13.  Februar  1846.  Schlayer.
Ic)  Bekanntmachung,  betkreffend  die  Errichtung  einer  Post-Erpedition  zu  Ilshofen.

Durch  höchste  Entschließung  vom  11.  v.  M.  ist  der  von  dem  Fürsten  Erb-Land-Postmeister
  beabsichtigten  Errichtung  einer  Post-Erpedition  zu  Ilshofen,  Oberamts  Hall,  und
der  Uebertragung  dieses  Postdienstes  an  den  Posthalter  Happold  daselbst  die  landesherrliche
Bestätigung  gnädigst  ertheilt  worden.

Stuttgart  den  13.  Februar  1846.  Schlayer.

d))  Bekanntmachung,  betreffend  eine  Veränderung  in  der  Classen-Eintheilung  der
Stadtgemeinde  Göppingen.

Die  Stadtgemeinde  Göppingen  ist  in  Gemäßheit  der  K.  Verordnung  vom  9.  Februar
1829  von  der  zweiten  in  die  erste  Classe  der  Gemeinden  versetzt  worden;  was  hiemit  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  19.  Februar  1846.  Schlayer.

J)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  einer  erangelischen  Pfarrei  zu  Schura,
Dekanate  Tuttlingen.

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  18.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestät
genehmigt,  daß  für  die  evangelische  Gemeinde  Schura,  Dekanats  Tuttlingen,  unter  Trennung
derselben  von  ihrem  kirchlichen  Verbande  mit  der  Pfarrei  Trossingen,  einc  vorerst  durch  einen
ständigen  Verweser  zu  versehende  Pfarrei  errichtet  werde.

Stuttgart  den  19.  Februar  1846.  Schlaper.

2.  Des  K.  katholischen  Kirchenrathe.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anmeldung  dersenigen  Schulpräparanden,  weche  in  ein
Schullehrer-Seminar  vorrücken  wollen.
Oie  Schulamts-Zöglinge,  welche  auf  den  1.  Juni  d.  J.  den  zweijährigen  Vorbeitungs-Curs
  vollenden  und  entweder  in  das  Schullehrer-Seminar  zu  Gmünv  oder  in  eine  der  vier