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Am 3. April ist:
4. Ursula Spaͤth, von Gmuͤnd, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls,
auch Seortation, neben Bezahlung der Kosten, und Ersaß des Schadens, zu
einer sechsmonatlichen guchthaus= Strafe und nachheriger Einfsper,
rung in ein Jwangs- Arbeits= Haus auf drei Monate verurtheilt;
5.Nachstehende zu Mergentheim in Untersuchung gekommene Personen, und zwar:
a)Andreas Waible, von Neuenstein', Oberamts Oehringen, wegen verübten
wiederholten kleinen qualifscirten Diebstahls, mit sech smonatlicher Ve-
stungs, Arbeits, Strase, und ,
UFkiedcichKkeheyvonNeuenstein,aldAustiftekdesmitWeiblebegaas
eneswidetholteaqualisicitkenDiebstahls,mitsiebenmonatcicherBe-
stungs-Arbeits-Strafe und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in
ein Iwangs, Arbeits, Haus belegt; auch wegen des Kosten, und Schadens' Er,
satzes das Geeignete verfügt, und ·
I..Antonckrlea,vonEllwangen,wegeneinfachciikleinenDiebstahlsunhWii
dersetzlichkeit gegen die Gensd'armerie, neben Bezahlung der Hälfte der Unter—
suchungs-Kosten und des verursachten Schadens zu fünfmonatlicher
Vestungs-Strafe verurtheilt worden.
Am 7. April wurde:
7. Gottfried Heß, von Büchenbronn, Oberamts Gôppingen, wegen,wiedetholter
Injurien gegen seine Eltern und Schwester, dann wegen unbotmäßigen Beira-,
gens gegen dos Schultheißen-Amt zu viermonat licher guchthaus-Strafe
verurtheilt, und wegen nachheriger Reclusion desselben in ein Zwangs, Arbeits-
Haus das Nöthige verfügt;
6. gesgen Georg Greiner, von Oberroth, Oberamts Gaildorf, wegen in Gemein-
schaft mit andern verübten kleinen und einfachen, aber dritten Diebstahls, neben
Ersastz des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit lodann seiner Arrest, und
Uzungs, auch eines Drittels der General= und der sämmtlichen Sperial-Untersuch-
ungs Kosten, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arests, noch eine
achtmonatliche Bestungs-Strafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs=
Arbeits, Baus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf drei Monaͤte,
ausgesprochen;
§. die zu Ulm in Verhaft gekommene Mariane Britsch, von Holzbeim im Baier=
schen) wegen dritten Diebstahls, und wegen Wiederbetretung der Königl. Straaten:
gegen das Verdot, neben Ersatz des Schadens und der Kosten, zu sieben,
monatlücher Juchthaus,-Strafe mit dem Andang verurtheilt, daß sie nach Caste-
hung dieser Strase, unter der Bedrohung mit vier wöchiger Zuchthaus-Strafe
auf den Fall lhrer Rüuckkehr, in idr Heimwesen verwiesen werden solle;
10. gegen den zu Mergentheim in Verhaft gekommenen Stephan Lang, von Jgersbeim
wegen qualisicerten und resp. ausgezeichneten Versuchs. eines vierten Diecstahls,
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