Contents: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Am 3. April ist: 
4. Ursula Spaͤth, von Gmuͤnd, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls, 
auch Seortation, neben Bezahlung der Kosten, und Ersaß des Schadens, zu 
einer sechsmonatlichen guchthaus= Strafe und nachheriger Einfsper, 
rung in ein Jwangs- Arbeits= Haus auf drei Monate verurtheilt; 
5.Nachstehende zu Mergentheim in Untersuchung gekommene Personen, und zwar: 
a)Andreas Waible, von Neuenstein', Oberamts Oehringen, wegen verübten 
wiederholten kleinen qualifscirten Diebstahls, mit sech smonatlicher Ve- 
stungs, Arbeits, Strase, und , 
UFkiedcichKkeheyvonNeuenstein,aldAustiftekdesmitWeiblebegaas 
eneswidetholteaqualisicitkenDiebstahls,mitsiebenmonatcicherBe- 
stungs-Arbeits-Strafe und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in 
ein Iwangs, Arbeits, Haus belegt; auch wegen des Kosten, und Schadens' Er, 
satzes das Geeignete verfügt, und · 
I..Antonckrlea,vonEllwangen,wegeneinfachciikleinenDiebstahlsunhWii 
dersetzlichkeit gegen die Gensd'armerie, neben Bezahlung der Hälfte der Unter— 
suchungs-Kosten und des verursachten Schadens zu fünfmonatlicher 
Vestungs-Strafe verurtheilt worden. 
Am 7. April wurde: 
7. Gottfried Heß, von Büchenbronn, Oberamts Gôppingen, wegen,wiedetholter 
Injurien gegen seine Eltern und Schwester, dann wegen unbotmäßigen Beira-, 
gens gegen dos Schultheißen-Amt zu viermonat licher guchthaus-Strafe 
verurtheilt, und wegen nachheriger Reclusion desselben in ein Zwangs, Arbeits- 
Haus das Nöthige verfügt; 
6. gesgen Georg Greiner, von Oberroth, Oberamts Gaildorf, wegen in Gemein- 
schaft mit andern verübten kleinen und einfachen, aber dritten Diebstahls, neben 
Ersastz des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit lodann seiner Arrest, und 
Uzungs, auch eines Drittels der General= und der sämmtlichen Sperial-Untersuch- 
ungs Kosten, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arests, noch eine 
achtmonatliche Bestungs-Strafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs= 
Arbeits, Baus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf drei Monaͤte, 
ausgesprochen; 
§. die zu Ulm in Verhaft gekommene Mariane Britsch, von Holzbeim im Baier= 
schen) wegen dritten Diebstahls, und wegen Wiederbetretung der Königl. Straaten: 
gegen das Verdot, neben Ersatz des Schadens und der Kosten, zu sieben, 
monatlücher Juchthaus,-Strafe mit dem Andang verurtheilt, daß sie nach Caste- 
hung dieser Strase, unter der Bedrohung mit vier wöchiger Zuchthaus-Strafe 
auf den Fall lhrer Rüuckkehr, in idr Heimwesen verwiesen werden solle; 
10. gegen den zu Mergentheim in Verhaft gekommenen Stephan Lang, von Jgersbeim 
wegen qualisicerten und resp. ausgezeichneten Versuchs. eines vierten Diecstahls, 
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