Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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setzes zu 851 fl. berechnetes Einkommen neben 100 fl. für Reiseaufwand verbunden, dessen 
Verwandlung der Oberkirchenbehörde gegenüber dem künftigen Geistlichen vorbehalten bleibt. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Frommern, Dekanats Balingen, welche 
im Mutterorte 984 und in den beiden Filialien Weilheim und Waldstetten, ersteres mit ei- 
gener Kirche, 1135 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Das damit verbundene Einkommen, dessen 
Verwandlung der Oberkirchenbehörde gegenüber dem künftigen Geistlichen vorbehalten bleibt, 
ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 1191 fl. neben 50 fl. für Reiseaufwand berechnet. 
5) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Dettingen, Dekanats Urach, und 
der damit verbundenen, eine starke Stunde entfernt auf der Alp gelegene Pfarrei Hülben, 
welche 697 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. Das in Preisen des Sportelgesetzes berechnete verwan- 
delte Einkommen derselben ist durch eine Zulage aus dem geistlichen Besoldungsverbesserungs- 
fonds von 56 fl. auf 700 fl. neben 30 fl. für Reiscaufwand erhöht worden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Rieth, Dekanats Vaihingen, welche 386 
Kirchengenossen zählt, baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium 
vorschriftmäßig zu melden. Das damit verbundene Einkommen, dessen Verwandlung vorbe- 
halten bleibt, ist einschließlich einer neuen Zulage aus dem geistlichen Besoldungsverbesse- 
kungefones von 61 fl. (zu bisherigen 161 fl. 9 kr.) in Preisen des Sportelgesetzes zu 700 fl. 
erechnet. . 
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Mutterorte 258 und in dem eine Stunde entfernten, mit eigener Kirche versehenen Filial Hes- 
senthal nebst fünf weiteren Filialien ohne Kirche, 529 Kirchengenossen zählt, haben sich bin- 
nen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden. Das Einkom- 
kaen dessen Verwandlung vorbehalten bleibt, ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 1022 fl. 
berechnet. "« 
8) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Kappel, Dekanats Ravensburg, 
welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalien und Gebühren ein ständi- 
ges Einkommen von 2000 fl. gewährt, wovon für ein zu bestellendes Bau-Provisorium jähr- 
lich 150 fl. abgehen, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchen- 
rath einzureichen. 4 
9) Die Bewerber um eine bei der Oberrechnungskammer erledigte Revisorsstelle 
mit dem Gehalt von 800 fl. haben binnen drei Wochen bei der genannten Stelle sich zu 
melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Liebenzell, Forstamts Neuen- 
bürg, womit der Gehalt von 300 fl. verbunden ist, werden ausgefordert, ihre Meldungen 
binnen drei Wochen bei ver Finanzkammer des Schwarzwaldkreises einzureichen. Innerhalb 
der gleichen Frist haben sich 
11) die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Umgelds-Commissärs- 
stelle zu Freuvenstadt bei dem Steuer-Collegium zu melden. · 
12) Die Bewerber um die erledigte Forstamts-Assistentenstelle zu Comburg haben bei 
dem dortigen Oberfsrster binnen prei Wochen vorschriftmäßig sich zu melden. 
*½ Gedr d bei G. Hasselbrink.
	        
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