Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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4) Es wird wieder besetzt werden die mit einer Lehrstelle an der lateinischen und Real- 
lehranstalt vorsorglich verbundene St. Martins-Kaplanei in der Oberamtsstadt Ravensburg. 
Dieselbe gewährt neben freier Wohnung in dem Caplaneihause und neben einem aus ört- 
lichen Stiftungen zu beziehenden Abersum für das Schulgeld von 100 fl. ein aus dem Er- 
trag eigener Güter, aus Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen und gestifteten Gebühren be- 
stehendes Einkommen von 700 fl. Die befähigten Bewerber haben sich binnen vier Wochen 
bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
5) Die Bewerber um die neu errichtete, mit einem Einkommen von 600 fl. nebst 66 fl. 
Hausmiethe-Entschädigung verbundene Stelle eines zweiten Reallehrers in Calw haben sich 
binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Kanzlei-Assistenten bei der Justiz- 
Ministerial-Casse baben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Justiz-Ministerium 
zu melden. Hinsichtlich der Befähigung zu dieser Stelle wird auf die Bestimmungen der 
K. 15 und 16 der K. Verordnung vom 25. April 1839 in Betreff der Dienstprüfungen im 
Justiz-Departement (Reg.Blatt S. 419) verwiesen. 
7) Die Bewerber um vie bei vder Regierung des Neckarkreises erledigte Kanz- 
lei-Assistentenstelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. werden aufgefordert, sich binnen vrei 
Wochen bei der gedachten Regierung vorschriftmäßig zu melden. 
8) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Gerichts-Aktuariat zu Ner esheim 
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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