Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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beuren haben sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig 
zu melden. 
13) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene, mit dem Gehalte zweiter Classe 
von jährlichen 600 fl. verbundene Stelle eines Regimentsarztes werden aufgefordert, sich 
binnen drei Wochen bei dem Kriegs-Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
14) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zweiter Classe zu Illingen, 
Forstamts Stromberg, haben binnen drei Wochen bel der Finanzkammer des Neckarkreises 
ihre Meldungen einzureichen. 
15) Bei der Staats-Cassenverwaltung ist eine Kanzlei-Assistentenstelle erledigt. 
Die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei der Staats-Cassen- 
verwaltung vorschriftmäßig sich zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink,
	        
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