Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

483 
57. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 3. December 1847. 
  
  
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Erlaubnig zur Annahme fremder Orden. — Dienßt-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Vorladung der Rechts-Candidaten zu rer ersten böheren Dienstprä- 
sung. — Verfügung, ketreffend die Reisekosten-Anrechnungen der Pfandhülfsbeamten. — Bekanntmachung, 
betressene das Ergebniß einer ersiten höheren Dienstprüfung im Finanzsache. « 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Masjestät haben unter dem 29. v. M. dem Geheimen-Sekretär 
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Oranien, Geheimen-Legationsrath v. Weck- 
herlin, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertbeilt, den von des Königs von Preußen Ma- 
jestät demselben verliehenen rothen Adler-Orden dritter Classe, so wie das von des Königs 
von Hannover Majestät ihm verliebene Ritterkreuz des Guelphen-Ordens annehmen und 
tragen zu dürfen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Kirchheim dem Referendär erster Classe, 
Cleß von Stuttgart, « 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Hall dem Referendär erster Classe, 
Huber von Ludwigsburg, und 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Neresheim dem Referendär erster 
Classe, Hallberger von Stuttgart, zu übertragen geruht.
	        
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