Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Von  der  medieinischen  Fakultät  wurde  der  wissenschaftliche  Preis  dem  Studirenden
der  Mediein,
Theodor  Bilharz,  aus  Sigmaringen,
ertheilt,  und  dem  Studirenden  der  Naturwissenschaften,
August  Ammann,  aus  Pfeffingen,
ösfentliche  Belobung  zuerkannt.  Dagegen  konnte  der  chirurgische  Preis  dießmal  nicht  vergeen
  werden.
Der  pbilosophischen  Fakultät  und  der  staatswirthschaftlichen  Fakultät  sind  in  viesem
Jahre  keine  Arbeiten  über  die  gestellten  Preis-Aufgaben  zugekommen.
Aus  der  Fürst  bischöflich  Speier'schen  Stiftung  erhielt  den  ausgesetzten  Preis:
Georg  Michael  Pachtler,  von  Mergentheim,
Zögling  des  Wilhelmsstifts,
und  aus  der  Freiherrlich  v.  Palm'schen  Seiftung:
Johann  Georg  Sambeth,  aus  Mergentheim,
Zögling  des  Wilbelmsstifts.
Tübingen  den  11.  November  1847.  Gehringer.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Kaplanei  in  Neukirch,  Dekanats  Tettnang,  wolche
aus  eigenen  Gütern,  Grundgefällen,  Kapitalien,  Besoldungen  und  Gebühren  ein  ständiges
Einkommen  von  5530  fl.  gewährt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe
  zu  melden.  "  -

2)  Die  Bewerber  um  die  mit  einer  Besoldung  von  1100  fl.  verbundene  Stelle  eines
S““Zs  in  Oberndorf  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  Bergrathe,
  und  ·

3)  die  Bewerber  um  die  Forsiwartsstelle  zu  Apfelbof,  Forsts  Mergentheim,  mit
welcher  eine  Besoldung  von  300  fl.  verbunden  ist,  binnen  drei  Wochen  bei  der  Finanzkammer
des  Jaxikreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwaldkreifes  ist  eine  Revisorsstelle  in
Erledigung  gekommen.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  binnen  drei  Wochen  bei  gedachter
Finanzkammer  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

5)  Die  Bewrrber  um  die  bei  der  Oberrechnungskammer  erledigte  Stelle  eines
Kanzlei-Assistenten  werden  aufgefordert,  binnen  drei  Wochen  bei  der  Oberrechnungskammer
vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Negierung  des  Donankreises  erledigte  Kanzlei-Assistentenstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der  gedachten  Regierung
vorschriftmäßig  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Amts-Oberamt  Stuttgart
werden  aufgefordert,  sich  bei  der  Regierung  des  Neckarkreises  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig
  zu  melden.  «  -