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Abschnitt 1.
Soll.
A. Einnahme.
Hat.
Rest.
7,000,197 30
1
i
außer welchen an neu verbrieften älteren Capitalien
2,859,000 fl. der verschiedenen Penssonsfonds und
212,300 fl. ver Geistlichen-Wittwenkasse, welcher in
Folge einer ständischen Bitte statt 31 Proc. nun 4 Proc.
Zins bezahlt werden, als abgelößt und wieder ange-
liehen durchlaufend in Einnahme und Ausgabe ver-
rechnet sind.
Zu 31 Procent:
Das Anlehen, welches nach dem Regierungsblatt
von 1845 S. 219, von der K. Württembergischen
Hofbank, M. A. v. Rothschild und Söhnen in Frank-
furt a. M. und Gebrüder Benedikt in Stuttgart,
im Betrage von sieben Millionen Gulden gegen Ver-
schreibung von je 100 fl. für 97 fl. 24 kr. übernommen
worden ist, brachte mit Einrechnung der ungeraden
Einzahlungsbeträge, eine baare Einnahme in vie Casse
von...........s....
undkostetcanCursditTcrcnz2l.·3,402fl.21kr.,welche
durchlaufend in Einnahme und Ausgabe kommt; so
daß für das vorstehende Anlehen 7,213,600 fl. im
Ganzen an Schuldscheinen ausgestellt worden sind.
Von der am 30. Juni 1845 vorhanden gewesenen
kündbaren 31 procentigen Staatsschuld, auf welche das
Gesetz vom 30. Juni 1845 (Reg. Blatt S. 210) An-
wendung fand, im Betrage von 10,123,190 fl. wur-
den in eine von Seite der Gläubiger unaufkündbare
Schulv nach dem so eben erwähnten Gesetz umgewandelt
12,989,105 fl. —
also durch dasselbe Gesetz den Gläu-
bigern gekündigt. 3414,085 fl. —
Thut wieder 16,123,190 fl. —
Von den umgewandelten Capitalien ist bei 12,963,530 fl.
die Umwandlung noch von 1843 wirklich zum Vollzug
gekommen, welche durchlausend in Einnahme und Aus-
gabe verrechnet sind; die gekündigten Capitalien sind
unter den allgemeinen Ablösungen begriffen.
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