Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Abschnitt II. 
Verwendung des Zinsenfonde. 
  
Abschn. I. 
A. 1I. a. 
Abschn. J. 
A. II. a. 
das. C. 
Abschn. 1. 
A. II. 3. 
das. 4, a. 
das. 4, h. 
B. I. 
207S507T fl. 40 Tr. 
  
Unter dem Cassenbestande bei dem Jabresabshluß für 1844 waren für die 
JZinsenzahlung vorhanden 
Für die dießjährigen Zinse wurden in vem Hamt- Finanzett für 1883 
angewiesen 
und zu Deckung des vurch die Einführung der halbjährlichen Verzinsung 
herbeigefübrten Mehrerfordernisses von der Siatsbauntfafs weiter ab- 
gegeben 
Die von einzelnen Glaubigein artien Stuchinse aus den im vLauft des 
Jahres umgewandelten Capitalien belaufen sich auf 
Finsersatzposten. 
Zins aus der prolongirten Einzahlung. der 0 ugen. Rate dves 31 dirorentigen 
Anlehens. . ... 
gusammen —: 
Hievon waren zu bezahlen: 
Passivrückstände aus dem vorigen Jahre 
Laufende Zinse nach dem Stande der Staatoschuld am 
515,920 fl. — zu 5 Procent. 
3,529,500 fl. — — 4 Procent 
nach Abzug von 
130,500 fl. — in den Monaten April, Mai und 
Juni 1845 einbezahlten Militär- 
kautionen, welche erst drei Mo- 
nate nach der Einlieferung zur 
Verzinsung kommen, und deren 
erster Zins somit erst im Jahr 
184# verfällt. 
16,604,905 fl. 49 kr. zu 31 Procent 
4, 172 fl. — — 2 Procent 
so. Juni 1845 
25,796 fl. — 
141,180 fl. 
581,171 fl. 42 kr. 
104 fl. 18 kr. 
2 
fl. 
31,667 
888,503 
124,580 
113.711 
1 
10,745 
M 
31,667 
  
748,252 f. — 
 
	        
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