Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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& 15. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 4. April 1849. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden über 
die Zoll-Vereinsgrenze. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Patenkts an den 
Schlossermeister Friedrich Hoppe in Stuttgart auf ein von ihm erfundenes Sicherheitsschlo#. — Verleihung 
der silbernen Verdienst. Mevaille an den Schulmeister Walker in Böblingen. — Bekanntmachung, die An- 
stellungs-Prüfung der katholischen Geiftlichen für Kirchendienste betreffend. 
Dienst-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Königliche Verordnung 
betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden über die Zoll-Vereinsgrenze. 
Wilhelm, 
König von Württemberg. 
Wir haben, nach vorheriger Verständigung mit den Regierungen anderer Staaten des 
Zollvereins und nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, beschlossen, das in Gemäßheit 
Unserer Verordnung vom 14. Oktober v. J. bestehende Verbot der Ausfuhr von Pferden 
über die Zoll-Vereinsgrenze mit dem 5. d. M. außer Wirksamkeit zu setzen.
	        
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