Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Das Dienst-Einkommen besteht: 
I. für den Expeditionsdienst: 
1) in einem Firum von jährlich 475 fl.; 
2) in fünf Prozent des Brief= und Päckerei-Porto und Franko (ausschließlich ver 
Personen= und Ueberfracht-Gelder), welche nach den seitherigen Rechnungs-Ergeb- 
nissen auf jährlich 175 fl. veranschlagt werden können; 
3) in einem Amtskosten = Aversum von jährlich 250 fl., aus welchem der Beamte die 
Kosten der Brief= und Packetbestellung durch einen genügend qualifizirten Briefträger, 
so wie der Stellung, Einrichtung, Heitzung und Beleuchtung des Postbüreauf's und 
Mssagierzimmers und allen sonstigen Amtsaufwand zu bestreiten hat. 
II. Für den Posthaltereidienst, für welchen gegenwärtig wenigstens 7 Perde, zwei bis 
drei Postillons und zwei vorschriftmäßige Chaisen zu unterhalten sind: 
1) in den normalmäßigen Ritt= und Fahrtgebühren für die jeweiligen Transport-Lei- 
stungen im ordinären Postdienste, welche für vie regelmäßigen Fahrten dermalen 
auf 2326 fl. 524 kr. jährlich sich belaufen, im Falle eintretender Kursänderungen 
jedoch eine entsprechende Mehrung over Minderung erleiden; 
2) in den, nach der jeweiligen Extraposttare zu erhebenden Gebühren für die Beför- 
derung von Extraposten und Estafetten, deren Betrag übrigens bisher sehr unbe- 
deutend war. 
Ueber die Dienstobliegenheiten des Postbeamten und die sonstigen in Betracht kommen- 
den Verhältnisse ist bei dem Hauptpostamte Stuttgart Auskunft zu erhalten. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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