Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Regierungs Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 14. Juni 1849. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Freigebung der Theilnahme an der Ablösungs-Kasse. — Dienst- 
Nachrichten. 
Dlenst-Erledigungen. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geseb, 
betreffend die Freigebung der Theilnahme an der Ablösungs-Kasse. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Unter Abänderung der Bestimmungen, welche das Gesetz in Betreff der Beseitigung 
der auf dem Grund und Boden ruhenden Lasten vom 14. April 1848 (Reg. Blatt S. 165) 
in Art. 4 über die zwangsweise Vermittlung der Entschädigung der Privatberechtigten für 
die nach Art. 1 und 7 dieses Gesetzes aufgebobenen Gefälle derselben durch die Ablösungs- 
kasse enthält, verordnen und verfügen Wir, nach Anbörung Unseres Geheimen-Raths 
und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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