Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

277 
4+ 
38. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
« Ausgegeben Stut tg a rt Dienstag den 1 0. Juli 1849. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. Gecetz, bektreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde-Ordnung. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde-Ordnung. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
In der Absicht, dicjenigen Aenderungen und Eigänzungen der gegenwärtigen Gemeinde- 
Or##ung, welche vorzugsweise wünschenswerth erscheinen, bald- möglichst in das Leben treten 
zu lassen, verordnen und verfügen Wir, verbehältlich einer weireren Revision der gesammten 
Gemeinde-Ordnung, nach Vernehmurg Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung 
Unserer getreuen Sjände, wie folgt: 
Erster Abschnitt. 
Wahl= und Wählbarkritsrechte. 
Art. 1. 
Die gemeinvebürgerlichen Wahl= und Wählbarkeitsrechte kommen allen denjenigen voll- 
jährigen oder für volljäh ig erklärten Gemeindegenossen (Bürger oder Beisttzer) zu, welche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.