Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Rechnungs-Ergebnisse der Pensions= und der Wittwenkasse der 
Lehrer bei den niedern lateinischen und den Real-Unterrichts-Anstalten vom 1. Juli 1847—48. 
Nach erfolgter Prüfung und Abhör der Rechnungen vom 1. Juli 1847—48 über die 
durch das Gesetz vom 6. Juli 1842 gegründeten Pensions= und Witktwenkassen der Lehrer 
bei den niedern lateinischen und den Real-Unterrichts-Anstalten werden die Ergebnisse dieser 
Rechnungen, gemäß der Verfügung vom 26. August 1843, ISs. 12 und 24, in den nachfol- 
genden Rechnungs-Auszügen A. und B. zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 6. Juli 1849. Goppelt. 
A) Aus zug 
aus der Rechnung der Lehrer-Penstonskasse vom 1. Juli 1847—48. 
I. Einnahmen und Ausgaben. 
Einnahmen. 
A. Reste: 
1) Cassenbestand auf 30. Juni 1847 342 fl. 8 kr. 
2) Aktivausstädeeen 0 # 
0 
3) Ersatzposen 
— 342 fl. 8 kr. 
B. Für den Grundstock: 
zurückerhaltene Anlhen . 0 
C. Laufendes: 
1)) Zuschüsse der Staatshauptkasse, die im Verwal- 
waltungsetat pro 1843 angenommene Bedarfs= 
summe von. ..... 4800 fl. — 
2) Zinsen aus verzinslich angelegten Einnabme- 
Ueberschüssen (Gesetz vom 6. Juli 1842, Art. 27) 
3) Abzüge an den Ruhegehalten: 
à) wegen bleibenden Aufenthaltes im Auslande 
(Gesetz, Art. 2)))0 0 
400 fl. —
	        
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