Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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schiere der Wirthe jährlich wenigstens zweimal durch einen von dem Gemeinderath 
bestellten Aufseher zu visitiren sind, wird hiemit außer Wirkung gesetzt. 
2) Den Gemeindebehörden bleibt überlassen, die periodische Visstation der Maaße und 
Trinkgeschirre der Wirthe als ortspolizeiliche Anstalt auch für die Zukunft beizu- 
behalten. 
3) Die Polizeibehörden sind berechtigt, aus erheblichen Gründen besondere Visitationen 
der Maaße und Trinkgeschirre der Wirthe anzuordnen. 
4) Die den Umgelds-Commissären, Accisern und Steueraufsehern in Betreff der Con- 
trolirung der Maasgeschirre der Wirthe obliegenden Verpflichtungen werden durch 
diese Verfügung nicht berührt. Insbesondere wird ven Ortsaccisern als Unter- 
umgelvern die Obliegenheit gemacht, den ordnungsmäßigen Zustand dieser Ge- 
schirre zu überwachen und etwaige Anstände oder Verfehlungen zur Kenntniß des 
Ortsvorstehers oder des Umgelds-Commissariats zu bringen. 
Stuttgart den 12. Juli 1849. Duvernoy. 
b)) Verfügung, betreffend eine Abänderung der Abstimmungsbezirke des Oberamts Gerabronn 
für die bevorstehende Abgeordneten-Wahl. 
Da mit Rücksicht auf den Wortlaut des Art. 16 des Gesetzes vom 1. Juli d. J. die 
Bildung eines fünften Abstimmungsbezirks in dem Oberamte Gerabronn mit dem Abstim- 
mungsorte Gerabronn bestimmt worden ist, so wird diese Abänderung der Instruktion vom 
2. d. M. hiedurch bekannt gemacht. 
Stuttgart den 14. Juli 1849. Duvernoy. 
IP) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung mehrerer Landjäger. 
Wegen ausgezeichneter Dienstleistungen sind nachstehenden Landjägern Belohnungen und 
Belobungen zu Theil geworden: , 
-1)BermögeböchsierEntschließungvom11.l.M.habenSeineKöniglicheMa- 
jcstätdemStations-Con11nandantenMetzgerinBibekachdiesilberneCivil-Verdienst- 
Medaille verliehen; 
2) Gelobelohnungen haben erhalten: 
Stations-Commandant Schreiweis in Backnang. 
— Friz in Horb.
	        
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