Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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e) die durch höchste Entschließung, zu Erleichterung der Staats- 
kasse, an der Civil-Liste für 1843 nachgelasseeen 200,000 fl. — 
4) die in dem Etat namentlich aufgeführten Steuern, welche, 
insoweit nicht durch die Art 5—9 dieses Gesetzes etwas An- 
deres bestimmt ist, nach den bisherigen Normen, und was 
die Steuer von Wohnungen der Besoldeten betrifft, nach 
dem ergänzenden Gesetze vom 16. Juli 1849 fortzuerheben 
sind, und deren Anschlag beträgt: 
von den direkten Abgaben 2, 8810,000 fl. — 
von den indirekten Abgaben 3,666,975 fl. — 
ein Zuschuß aus den Mitteln der Restverwaltung ven .1,040,797 fl. 18 kr. 
wogegen der gleiche Betrag der Staats-Hauptkasse, zu Er- 
gänzung ihres Betriebs-Capitals, aus disponibeln Grundstocks- 
Mitteln, gegen allmählichen Rückersatz, zuzuweisen ist. 
zusammen von a) bis e) —:11,713,853 fl. 23 kr. 
Demnach erscheint bei dem ordentlichen Dienste ein De- 
sicit voon.. 88334,412 fl. 20 kr. 
(wegen Deckung desselben vergleiche Art. 3). 
e 
Art. 3. 
Bei dem außerordentlichen Dienste 
ist der Bedarf für den Fortbau der Staats- Eissenbabnen für das Jahr 1848 festgesetzt 
auf. ... ...4940-000fl— 
welche aus den verfügbaren. Mitteln ver im Jahr 1647 zu 41 Prozent aufgenommenen 
Staats-Anleihe gedeckt werden. 
Der außeror dentlic e Bebarf des Kriegs-Departement 
ist in dem Etat zu.. .. . 62,777,800 fl. 36 kr. 
berechnet. 
Zu Deckung vieses Bedarfs, so wie des Deficit bei der Abtheilung: 
„A. Ordentlicher Dienst“ von ... 834,/412 fl. 20 kr. 
Cvergl. Art. 2) ist das nach dem Gesetz vom 20. Juni d. 2. aufzunehmende Anlehen bis 
zu drei Millionen Gulden, so wie ein Theil ves nach dem Gesetze vom 1. Juli d. J. aus- 
zugebenden Prpiergeldes bestimmt.
	        
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