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bin gefallen zu lassen; auch ist derselbe verbunden, wenn eine Aenderung in den Geschäfts-
Verhältnissen bei den Parochien Winterbach und Weiler vorgenommen werden sollte, sich den
dießfälligen Anordnungen, gegen competenzmäßige Entschädigung für etwaigen Einkommens-
verlust, zu unterzieben.
3) Die Bewerber um den erledigten Post-Expeditions= und Posthaltereidienst in Murr-
bardt, Oberamts Backnang, werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Beischluß der erfor-
derlichen Zeugnisse über ihre Befähigung und den Besitz des zum Betrieb des Poststalls
nöthigen Vermögens und Anwesens, binnen drei Wochen bei dem K. Oberpostamte Heil-
bronn einzureichen.
Das Dienst-Einkommen dieser Stelle besteht:
A) für den Expeditionsdienst:
1) in einem jährlichen Firum von 120 fl.;
2) in fünf Procent von der Einnahme an Brief= und Päckereiporto und Franko, aus-
schlietlich der Personen= und Ueberfrachtgelder;
3) in dem Bezug der gesetzlichen Emolumente.
Aus diesen Bezügen sind sämmtliche Amts= und Bureaukosten, insbesondere für Brief-
und Packetbestellung durch einen gqualisicirten Briefträger, für Stellung, Einrichtung, Hei-
zung und Beleuchtung des Expeditions-Lokals und Passagier-Zimmers, so wie für Schreib-
und Packmaterialien zu bestreiten.
:) Für den Posthaltereidienst:
1) in den normalmäßigen Ritt= und Fahrtgebühren für die jeweiligen Transportlei-
stungen im ordinären Postdienste, welche dermalen für den wöchentlich dreimaligen
Transport eines dreispännigen Eilwagens nach Backnang 468 fl. und für wöchent-
lich vier Ritte nach und von Backnang 312 fl. betragen;
2) in den Vergütungen für Beiführwerk; und
3) in den nach der jeweiligen Ertraposttare zu erhebenden Gebühren für die Beförde-
rung von Extraposten und Estafetten, welche seither jedoch nur unbedeutend waren.
Ueber die Dienstobliegenheiten des Postbeamten und alle sonstigen in Betracht kommen-
den Verhältnisse wird das K. Oberpostamt Heilbronn auf Verlangen nähere Auskunft er-
theilen.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.