Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

43 
evangelische Schullehter 1415. 
katholische Schulleher 769. 
2184. 
b) im Ruhestande: 
evangelische Schulleheer 93. 
katholische Schullehter 61. 154 
  
Zusammen —:. 2338. 
B. Im Pensionen= und Gratialien-Genuß stehende Wittwen und Waisen: 
1) jährliche Pensionen (eine Portion ist auf 32 fl. für die Etatsperiode 1845—48 
festgesetzt): 
a.)) Hinterbliebene evangelischer Confession: 
132 Portionen an 132 Witttwen ohne Kinder, 
75 — — 75 Wittwen mit 184 Kindern, 
20 — — 36 Kinder (ohne Wittwen). 
227 Portionen. 
b)) Hinterbliebene katholischer Confession: 
64 Portionen an 64 Wittwen ohne Kinder, 
— — 38 Wittwen mit 103 Kindern, 
10 — — 186 Kindern (ohne Wittwen). 
112 Portionen. 
339 Portionen. 
2) Im Genuß von Gratialien stehen: 
103 Hinterbliebene von Schullehrern evangelischer 
Confession, welche in 103 Portionen. 1375 fl. 
38 Hinterbliebene von Schullehrern katbolischer 
Confession, welche in 34 Portionen 537fl. 
erhalten. 
Dienst-Erledigungen. 
.1) Die Bewerber um die erledigte zweite Helfersstelle in Tübingen, mit welcher 
ein Einkommen von 926 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem cvangeli- 
schen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Der neuanzustellende zweite Helfer, der die 
seitherige Oberhelfers-Wohnung zu beziehen hat, hat neben den übrigen, ihm als solchen 
obliegenden Geschäften in der Stiftskirche, je am dritten Sonntage in gedachter Kirche die 
Abendpredigt, an jedem sonstigen Sonn= und Festtag aber in der Hospitalkirche eine Mor= 
genpredigt zu halten. Im Fall späterhin eine eigene Hospitalpfarrei in kühingen errichtet 
werden sollte, bätte der künftige Helfer wegen etwaiger Verminderung des Bezugs von 
Stolgebühren keine Entschävigung anzusprechen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.