Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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wegen seiner eifrigen Bestrebungen für landwirthschaftliche Verbesserungen im Allgemeinen, 
insbesondere aber wegen anerkennenswerther Leistungen im Kunstwiesenbau, der Rindvieh- 
und Pferdezucht, so wie in Verbesserung der Ackergeräthe und des Düngerwesens. 
Stuttgart den 26. September 1849. 
Für den Dirigenten: 
Steinbeis. 
C) Des Departements des Kriegswesens. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Verleihung von Medaillen an Unterofficiere. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 27. d. M. 
nachstehenden Unterofficieren Auszeichnungen zu verleihen geruht, und zwar: 
dem Oberfeldwebel Jäckle im ersten Infanterie-Regimente, gegen Zurückgabe der sil- 
bernen, die golvene Civil-Verdienst-Medaille, sodann 
dem Oberaufseher Bauer an der Officiers-Bildungs-Anstalt, 
— Oberwachtmeister Maier im ersten Reiter-Regimente, 
— Bataillons-Adjutanten Wachter im zweiten Infanterie-Regimente, 
— Nübling im achten Infanterie-Regimente 
je die silberne Cioil-Verdienst-Medaille. 
Stuttgart den 28. September 1849. Rüpplin. 
") Des Finanz-Departementc. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend den Vollzug des Gesetzes über Bannrechte und dingliche Gewerbs- 
Berechtigungen mit Ausschliehungs-Befugniß. 
Um die Vollziehung des unter dem 8. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 310—11) erschie- 
nenen Gesetzes über Bannrechte und dingliche Gewerbs-Berechtigungen mit Ausschließungs- 
Befugniß einzuleiten, werden den Staatsbebörden folgende Weisungen ertheilt:
	        
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