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vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die erledigte Stelle eines Helfers in
Winterbach und Marrers in Weiler, Dekanats Schorndorf, dem Parrgehülfen Rommel
in Stammheim, Dekanats Calw, gnädigst übertragen.
Durch höchste Entschließung von demselben Tage ist der Fürstlich Tarie'sche Bezirks-
Amtmann Löchner von Obermarchthal auf den Grund des Gesetzes vom 4. Juli d. J.,
die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei-Verwaltung betreffend, in den
Quiescenzstand gnädigst versetzt worden.
Auf die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Waiblingen haben Seine König-
liche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 13. d. M. den Oberamts-Aktuar
Bätzner in Gerabronn, seiner Bitte gemäß, gnädigst versetzt.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließung vom 15. d. M. den
Schützenoffizier, Oberlieutenant v. Silberborn im vierten Reiter-Regiment, seiner Bitze
gemäß, der von ihm bekleideten Stelle eines Schützenoffiziers gnädigst enthoben, und
für denselben den Oberlieutenant v. Neubronn II. dieses Regiments zum Schützen-
Offizier ernannt, so wie
unter demselben Tage den Lieutenant Kurtz des zweiten Infanterie-Regiments zur
Artillerie versetzt, ferner
unter dem gleichen Tage in Folge der erstandenen Hauptprüfung nachstehende Zöglinge
erster Classe der K. Offiziers-Bildungs-Anstalt zu Lieutenanten ohne Gehalt gnädigst er-
nannt, und zwar:
Weißert im achten Irfanterie-Regiment,
v. Rüpplin in der Artillerie,
v. Lupin in dem dritten Infanterie-Regimente.
Vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät den Ober-Regierungsrath v. Sautter, unter Enthebung seiner Stelle bei der Ober-
Regierung, zum Vorstande der Centralstellen für Gewerbe und Handel und für Landwirth=
schaft, mit dem Titel eines Direktors, ferner
den provisorischen Straßenbau-Inspektor Strölin zum Straßenbau-Inspektor in
Ellwangen, und
den provisorischen Straßenbau-Inspektor Schenk zum Straßenbau-Inspektor in Ehingen
gnädigst ernannt.