674
Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom glei-
chen Tage zu Verwaltung der erledigten Ministerial -Departements folgende Personen gnä-
digst berufen:
den Staats-Minister v. Herdegen für das Departement der Finanzen,
den Staats-Minister v. Schlaver für das Departement des Innern,
den Staatsrath v. Wächter-Spittler für das Departement des Kirchen= und Schul-
wesens, zugleich provisorisch für die auswärtigen Angelegenheiten,
Höchst Ihren Adjutanten, den General-Quartiermeister Obersten v. Baur, unter
Beförderung desselben zum Generalmajor, für das Departement des Kriegswesens, und
den Dirigenten bei dem Gerichtshofe für den Donaukreis, Vice-Direktor v. Hänlein,
unter Beförderung desselben zum Staatsrathe, für das Departement der Justiz.
Die Staats-Minister v. Herdegen und v. Schlayer haben, unter Beibehaltung
ihrer verfassungsmäßigen Pensionen, auf die ihnen als wiederberufenen Departements-Mini-
stern zustehende Besoldung verzichtet.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Gesammt-Ministerium.
Bekanntmachung des Gesammt-Ministerium.
An unsere Mitbürger in Württemberg!
Das höchste Vertrauen Seiner Majestät des Königs hat uns an die Spitze
der Staats-Verwaltungs-Departements berufen.
Wir haben diesen Auftrag übernommen, eben sowohl im Bewußtseyn der mannigfachen
Hindernisse, die einem geordneten Gange der Staats-Verwaltung dermalen im Wege stehen,
als im Gefühle der Verpflichtung, sich vorzugsweise unter schwierigen Verhältnissen dem
Dienste des Landes nicht zu entziehen.
Die außerordentlichen Ereignisse der jüngsten Zeit haben — es ist wahr — manchen
Saamen des Besseren ausgestreut, leider aber — auch in unserem engeren Vaterlande —
die Elemente der Ordnung auf's Tiesfste erschüttert.
Wir betrachten es für unsere Aufgabe, einestbheils die Saaten des Befseren mit Sorg-
falt zu pflegen, insbesondere zu Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands nach