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Hiezu genügt, daß die Liste jedes Sprengels am Sitze des Gerichtshofs angeschlagen,
und, wie solches geschehen, in einem öffentlichen Blatte bekannt gemacht, auch jedem Ober-
amtsgerichte ein die Geschworenen des Oberamtsbezirks enthaltender Auszug zum Zwecke
öffentlichen Anschlags und zur Mittheilung an die Lokalblätter im Falle unentgeltlicher Auf-
nahme zugefertigt werde.
Man sieht sich veranlaßt, solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Stuttgart den 6. November 1849. Hänlein.
8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
Rektoramt der Universität Tübingen.
Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der akademischen Preise.
Nachdem die öffentliche Austheilung der akademischen Preise für das Jahr 1849 heute
auf feierliche Weise stattgefunden, so werden die Ergebnisse der Preisbewerbung in Folgendem
bekannt gemacht:
I. Bei der evangelisch -theologischen Fakultät wurde die wissenschaftliche Aufgabe als
nicht gelöst erkannt und daher der wissenschaftliche Preis zurückbehalten.
Von den Bewerbern um die homiletischen Preise erhielt
Samuel Kullen, von Kornthal, Seminarist, den ersten, und
Jakob Ehni, von Cannstadt, Seminarist, den zweiten Preis.
Von den katechetischen Preisen wurde
der erste: dem Seminaristen Samuel Kullen aus Kornthal,
der zweite: dem Seminaristen Rudolph Rooschütz aus Marbach zu Theil.
II. Bei der katholisch-theologischen Fakultät erbielt den wissenschaftlichen Preis:
Carl Wahl, von Binswangen, Zögling des Wilhelmsstifts.
Von den homiletischen Preisen wurde «
der erste: dem Carl Weber, von Auernheim,
der zweite: dem Johann Adam Hitzfelder, von Apfelbach,
beide Alumnen im Priesterseminar zu Rottenburg, zuerkannt.
Der erste katechetische Preis wurde nicht erworben, er wurde dießmal in einen zweiten
verwandelt, und es erhielten:
Johannes Stehrer aus Scheer, und