745
Funktions-Zulage von 500 fl. angenommen. Für Bewerber aus dem aktiven Militär wird
noch angefügt, daß ihre Ernennung zunächst provisorisch seyn würde und ihnen der Rücktritt
in das aktive Militär vorbehalten bliebe.
2) Bei dem Gerichtshof in Ulm wird statt der erledigten etatsmäßigen Stelle eines
Dirigenten die Stelle eines Ober-Justizraths, und zwar bei dem Criminal-Senat mit einem
Gebalte von 1500 fl. besetzt werden. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier-
zehen Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden.
3) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Cameralamt Mer-
gentheim haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer in Ellwangen vorschrift-
mäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Zimmerbach, Dekanats
Gmünd, welche nach bisheriger Beschreibung, ohne Rücksscht auf Ablösungen, aus eigenen
Gütern, Zebenten (645 fl.), Grundgefällen (54 fl.), Capitalien, Besoldungen und Ge-
bühren 820 fl. Einkommen gewährt, baben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katbo-
lischen Kirchenrath einzureichen.
5)) Die befähigten Bewerber um die erledigte Dom= und Stadt-Caplanei zu St. Lorenz
in Rottenburg, mit welcher das Amt eines Vorstehers der geistlichen Corrections-Anstalt
verbunden ist, und welche, vorbehältlich der Wirkung der Ablösung und bei Annahme eines
Zinsfußes von vier Procent aus eigenen Gütern, Grundgefällen (104 fl.), Capitalien
(113 fl.), Besoldungen (519 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von
810 fl. gewährt, baben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem Bischof von Rottenburg
einzureichen.
6) An dem untern Gymnastum zu Stuttgart ist eine Lehrstelle an Classe II., mit
welcher eine Besoldung von 800 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die befähig-
ten Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem
K. Studienrathe zu melden.
7) Die neu errichtete Lehrstelle an dem untern Gymnaffum in Chingen, mit einem
Gebalt von 600 fl. wird zur Besetzung kommen. Der Lehrer bat in 30 wöchentlichen
Lehrstunden in der fünften Classe für Schüler vom 12 — 13ten Jahr zu ertheilen.
Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu
melden.