Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 24. December 1849. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Köniliche Verordnung, die Austösung ver außerordentlichen Landes-Versammlung be- 
treffend. 
  
Unmittelbare Königliche DOekrete. 
Königliche Verordnung, 
die Auflösung der außerordentlichen Landes-Versammlung betreffend. 
Wilheim, 
König von Wurttemberg. 
Wir finden Uns bewogen, nach Anhörung Unseres Gesammt-Ministeriums in Ge- 
mäsheit der Verfassungs-Urkunde S#. 186 und 192 zu verordnen, wie folgt: 
I. Die gegenwärtige außerordentliche Landes-Versammlung ist aufgelöst. 
II. Von dem Augenblick der Verkündigung dieser Verordnung an hört die Wirksamkeit 
der Landes-Versammlung auf, die Wahl des zurückzulassenden, neben dem Präsidenten aus
	        
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