Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

Wes5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. December 1849. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz in Betreff der Forterhebung der Steuern bis zum letzten Februar 18ö0. 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, die Erweiterung des Landes-Intelligenzblatts betreffend. 
— Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höbern Dienstprüfung im Departement des Innern. 
— Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der Spnoral-Prämien für evangelische Schulmeister, Unter- 
lehrer und Lebrgehülfen. — Preisevertheilung an evangelische Schullehrer für die Beantwortung einer Preis- 
frage und Bekanntmachung einer neuen Preis-Aufgabe. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer ersten höhern 
Dienstprüsung im Finanzfache. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset 
in Betreff der Forterhebung der Steuern bis zum letzten Februar 1850. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Gesammt-Ministeriums und unter Zustimmung der ver- 
fassung-berathenden Versammlung von Volksvertretern verordnen und verfügen Wir, wie 
folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.