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Muster c.
(§. 2.) Kameralamt N. N.
Anmelde-Register
für die
Tabakssteuer des Ernte-Jahres 18
des
Ortssteueranttt
Mit . Hieften Beilagen.
Geprüft den 6. August 1869.
K. Kameralamt
N. J.
Vorschriften für den Gebrauch.
1. Das Anmelde-Register muß zu jeder Zeit in Betreff der Hat-Einnahmen mit den Anschreibungen im Eianahme-Register übereinstimmen,
auch ist darüber zu wachen, daß die zum Soll gestellten Beträge rechtzeitig zur Einzahlung gelangen.
2. Zu Ende Juni des auf die Grute solgenden Jahres ist das Anmelde-Register abzuschließen, die Aufrechnung der eingezahllen Beträge
zu bewirken und nach Uebertragung der Summen in die Hauptzusammenstellung der an Tabakssleuer aufgekommene Gesammtbetrag
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zu ermitteln.