Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Muster  c.
(§.  2.)  Kameralamt  N.  N.

Anmelde-Register
für  die
Tabakssteuer  des  Ernte-Jahres  18

des

Ortssteueranttt

Mit  .  Hieften  Beilagen.
Geprüft  den  6.  August  1869.

K.  Kameralamt
N.  J.

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

1.  Das  Anmelde-Register  muß  zu  jeder  Zeit  in  Betreff  der  Hat-Einnahmen  mit  den  Anschreibungen  im  Eianahme-Register  übereinstimmen,
auch  ist  darüber  zu  wachen,  daß  die  zum  Soll  gestellten  Beträge  rechtzeitig  zur  Einzahlung  gelangen.

2.  Zu  Ende  Juni  des  auf  die  Grute  solgenden  Jahres  ist  das  Anmelde-Register  abzuschließen,  die  Aufrechnung  der  eingezahllen  Beträge
zu  bewirken  und  nach  Uebertragung  der  Summen  in  die  Hauptzusammenstellung  der  an  Tabakssleuer  aufgekommene  Gesammtbetrag

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zu  ermitteln.