Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular IV. zu §. 34. 
Vorladung 
vor den Verwaltungörath. 
Der Wehrmann Sommer, im zweiten Banner, zweite Compagnie ist angeklagt: 
am 5. Juli 1850 Abends zwischen 8 und 10 Uhr den ihm anvertrauten Posten 
vor dem Kanzleigebäude verlassen zu haben. 
Zu Verhandlung dieser Anklage ist Tagfahrt auf Donnerstag den 19. d. M. Nach- 
mittags 2 Uhr anberaumt, an welchem der Angeklagte in Person oder ein mit gehöriger 
Vollmacht versehbener Vertreter desselben auf dem Rathhaus zu erscheinen hat. 
Erscheint weder der Eine noch der Andere, so wird nach Maßgabe der vorhandenen 
Beweismittel gleichwohl zur Untersuchung der Anklage und zur Cntscheidung vorgeschritten 
werden. 
Der Angeklagte hat die Herbeischaffung verjenigen Beweismittel, auf welche er sich zu 
seiner Vertheidigung etwa zu berufen gedenkt, z. B. von Zeugen, vor jener Tagfahrt zeitig 
bei dem Vorstande des Verwaltungsraths zu beantragen, oder dieselben an der Tagfahrt selbst 
vorzubringen, widrigenfalls eine dießfällige Berufung bei der Verhandlung nicht berücksichtigt 
werden könnte. 
Stuttgart den 11 Juli 1850. 
Der Vorstand des Verwaltungsraths: 
N. N. 
Anmerkung 1. Wo eine besondere Disciplinar-Abtheilung des Verwaltungsrathe besteht, ist statt: 
„Verwaltun gsrath“ zu setzen: „Disciplinar= Aotheiluns des Ver— 
waltungsraths.“ Dieß gilt auch für die Formulare V., VI. und VII. 
Anmerkung 2. Auf der zu den Akten zu briigenden Doppelschrift ist noch beizusetzen: 
Eine gleichlautende Vorladung dem ꝛc. Sommer am 13. Juli eingehändigt zu haben, 
beurkundet 
Oberfeldwebel Metzger.
	        
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