19.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 14. Juni 1850.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Rangverhältnisse der Oberofficiere der Bürgerwehr.
— Bekanntmachung in Betreff des Staatspapiergeldes.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements des Innern und des Kriegswesené.
Oer Ministerien des Innern und des Kriegswesens.
Verfügung, betreffend die Nangverhältnisse der Oberefficiere der Bürgerwehr.
Da die in dem Gesetze vom Z. Oktober 1840 angeordnete Aufstellung eines Landesobersten
und von Bezirksobersten der Bürgerwehr eine Abänderung ver bisherigen Bestimmung
über die Rangverhältnisse der Oberofficiere der Bürgerwehr nöthig macht; so wird
vermöge böchster Entschließung vom 5. d. M. auf den Antrag des Lanvesobersten der Bürgerwehr
der §. 2 der Ministerial-Verfügung vom 12. Juli 1848 in Beziehung auf die
Oberoffieiere in folgender Weise abgeändert: