Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

247 
21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 5. Juli 1850. 
  
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Königl. Verordnung, die Auflösung der Landesversammlung betreffend. 
  
Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
die Auflösung der Landesversammlung betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Wir finden Uns bewogen, nach Anhsrung Unseres Gesammt-Ministeriums, in 
Gemäheit der Verfassungsurkunde §. 186 und 192 zu verordnen, wie folgt: 
I. Die gegenwärtige außerordentliche Landesversammlung ist aufgelsst.“ 
II. Von dem Augenblicke der Verkündigung dieser Verordnung an hört die Wirksam-
	        
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