Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

255 
N 23. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
usgegeben Stuttgart Mittwoch den 24. Juli 1850. 
Inhalt. 
  
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Instruktion für das Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem 
Zehenten haftenden Baulasten nöthigen Schätzungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Instruktion für das Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem Zehenten haftenden Baulasten 
nöthigen Schätzungen. 
Für die nach Art. 53 des Gesetzes über die Ablösung der Zehenten vom 17. Juni 
1840 zu Bestimmung der Absindungssummen für Baulasten, die auf dem Zehenten haften, 
vorzunehmenden Schätzungen werden nach Vernehmung der obersten Kirchen= und Schul- 
behörden über die Anforderungen an die für Kirchen= und Schulzwecke bestimmten Bauten 
in Gemägheit höchster Entschließung vom 26. d. M. nachstehende Vorschriften ertheilt, welche
	        
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