Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend das statistisch-topographische Bureau in 
Verbindung mit dem Verein für Baterlandskunde. 8. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung neuer Abgeordneten- 
wahlen. 9. 
General-Direction der K. Württemb. Posten. Bekanntmachung, die Behandlung 
und Spedition der Zeitschriften betreffend. 42. 
. Königl. Verordnung, betreffend die vorläufige Festsetzung der Verhältnisse des Festungs- 
Gouvernements in Ulm zu den Civilbehörden. 35. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Abänderungen in den Abstim- 
mungsbezirken für die angeordnete neue Wahl von Abgeordneten. 39. 
Ebend. Bekanntmachung, betrefsend die Abstimmungsbezirke für die bevorstehende Abgeord- 
netenwahl. 41. 
Februar. 
Justiz-Ministerium. Verfügung, die Umwandlung des allgemeinen Landes-Intelligenz- 
blattes in den „Staats-Anzeiger für Würktemberg“ betreffend. 45. 
. Ministerium des Innern. Verfögung, betreffend die Herausgabe des amtlichen Ka- 
lenders. 47. 
Kriegs-Ministerium. Werfügung, die Bestimmungen betreffend, welche Militärpersonen 
alö5 zum Dienststande, welche als zum beurlaubten Stande gehörig zu betrachten seien. 49. 
. Ministerium des Innern. Festsetzung der Ertraposttare. 49. 
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Fällung und Aufbereitung der bär- 
gerlichen Holzgaben. 53. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Abgabe des für die öffentliche 
Bibliothek bestimmten Freieremplars von Druckschriften. 51. 
. Ebend. Bekanmmachung, betreffend die Portotare für den Briefverkehr zwischen dem König- 
reich Württemberg und den Großherzogkhümern Meckleuburg -Schwerin und Mecklenburg- 
Strelitz. 52. 
März- 
Königl. Verordnung, betreffend die Bezeichnung von öffentlichen Beamten und Dleuern, 
deren amtliche Wirksamkeit mit dem Dienste in der Bürgerwehr unvereinbar ist. 55. 
Königl. Verordnung, betreffend die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung 
von Abgeordneten zur Berathung einer Revision der Verfassung. 56.
	        
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