Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Finanz-Departement. K. Verordnung, betreffend die Zutheilung des Bergraths zu der 
Oberfinanzkammer als V. Abtheilung. 325. K. Verordnung, betreffend den Geschäfté- 
kreis des Steuer-Collegiums. 379. 
Flaschner. Berechtigung des Flaschnerhandwerks zum Verkaufe von Lampendöchten. 292. 
Forstwesen. Berfügung, betreffend die Fällung und Aufbereitung der bürgerlichen Holzgaben. 53. 
Verfügung, betreffend die Bezahlung des in den Staatswaldungen zum Verkauf kom- 
menden Holzes. 352. 
G. 
Gebühren. Verfügung, betreffend die Gebühren der bei Gebäude-Einschätzungen zum Zwecke 
von Ablösungs-Berechnungen verwendeten Techniker. 329. 
Gefäll-Ablösungen, (. Ablösungen. 
Geheimes-Kabinet. K. Verordnung, betreffend die Uebernahme der Kosten des Geheimen- 
Kabinets auf die Cidvilliste. 57. 
Gemeindegüterbücher, f. Güterbücher. 
Gemeindeverband. Berichtigung eines Redactionsversehens im Art. 20 des Gesetzes über 
die Außdehnung des Amts= und Gemeindeverbands über alle Theile des Staatsgebiets. 
184. 
Gerichtsstände. K. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Aushebung 
der befreiten Gerichtsstände, bezüglich der Gegenstände der willkürlichen Gerichtsbarkeit in 
der Stadt Stuttgart. 5. Verfügung, betreffend die bei den höheren Gerichtsstellen hin- 
terlegten Beibringens-Inventore, Eheverträge und Verlassenschafts-Theilungen. 70. Ver- 
fügung, die Bestimmungen betreffend, welche Militärpersonen als zum Dienslstande, 
welche als zum beurlaubten Stande gehörig zu betrachten seien. 49. Gerichtsstand von 
Militärpersonen in Ehesachen. 254. Verfügung in Betreff des Gerichtöstandes der zum 
beurlaubten Stande gehörigen Militärpersonen im Falle des Zusammentreffens bürger- 
licher und militärischer Verbrechen oder Vergehen. 369. 
Gesinde. Perkügung, betreffend die Einführung von Dienstbüchern bei dem Gesinde. 188. 
Gewerbewesen. Berechtigung des Flaschnerhandwerks zum Verkaufe von Lampendöchten. 292. 
Berechtigung der Cenditoren zum Handel mit Taback und Cigarren. 328. Verfügung, 
betreffend die Führung warmer Pressen durch Färber zum Ausrüsten der von ihnen 
gefärbten Stoffe. 355. Verfügung, betreffend die Einrichtung von Kaminschooßen und die 
im Falle der Abführung des Rauches ohne Kaminschooß zu beobachtenden Vorschriften. 
373. Verlügung, belreffend die Abgrängung der Gewerbebefugnisse der Seckler und 
Kürschner. 380.
	        
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