Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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1)  in  dem  Wahlbezirke  Balingen  ist  Onstmettingen  als  weiterer  Abstimmungsort
bestimmt  worden;

2)  in  dem  Wahlbezirke  Ravensburg  ist  statt  Baindt,  der  Weiler  Baienfurt  zum
Abstimmungsorte  für  den  Abstimmungsbezirk  Baindt  bezeichnet  worden;  ·

3)  in  dem  Wahlbezirke  Reutlingen  tritt  an  die  Stelle  von  Holzelfingen  der  Ort
Oberhausen  als  Abstimmungsort;

4)  in  dem  Wahlbezirke  Tübingen  bildet  die  Gemeinde  Nehren  einen  weiteren  Abstimmungsort.

Stuttgart  den  24.  Januar  1850.  Schlayer.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselhrink.