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1) in dem Wahlbezirke Balingen ist Onstmettingen als weiterer Abstimmungsort
bestimmt worden;
2) in dem Wahlbezirke Ravensburg ist statt Baindt, der Weiler Baienfurt zum
Abstimmungsorte für den Abstimmungsbezirk Baindt bezeichnet worden; ·
3) in dem Wahlbezirke Reutlingen tritt an die Stelle von Holzelfingen der Ort
Oberhausen als Abstimmungsort;
4) in dem Wahlbezirke Tübingen bildet die Gemeinde Nehren einen weiteren Abstimmungsort.
Stuttgart den 24. Januar 1850. Schlayer.
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Gedruckt bei G. Hasselhrink.