Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

—  468  —

zu  schreiten,  auf  welche  von  den  Kandidaten,  die  die  mehrsten  Stimmen  erhalten,
doppelt  so  viel  Kandidaten  zu  bringen  sind,  als  Stellen  noch  zu  besetzen  sind.
Das  Wahlrecht  muß  in  Person  Murr  werden;  nur  die  Vertretung  der

Ehefrauen  durch  ihre  Ehemänner,  der  Minderjährigen  durch  die  Väter  und  Vormünder
  und  der  moralischen  Personen  durch  eigends  zu  bestellende  Bevollmächtigte
ist  zulässig.

,  Dtge  Einladung  zu  den  Wahlen  erfolgt  durch  die  für  die  Bekanntmachungen
des  Pfandbriefamtes  x  70.)  bestimmten  Zeitungen.

.  64.
Der  engere  Der  Ausschuß  erwählt  aus  seiner  Mitte  einen  engeren  Ausschuß  von  sechs
Asscha.  Mitgliedern.  Dieser  engere  Ausschuß  tritt  regelmäßig  alle  drei  Monate  unter
dem  Vorsitz  des  Magistratskommissarius  zusammen.  Er  ist  durch  denselben  in
Kenntniß  von  den  Geschäfts=  und  Kassenverhältnissen  zu  erhalten  und  hat  den
ordinairen  und  extraordinairen  Kassenrevisionen  durch  die  von  ihm  zu  denselben
zu  deputirenden  Mitglieder  beisuwohnen.  Er  hat  die  Beschlüsse  des  weiteren
Ausschusses  über  den  Etat  und  die  Rechnung  vorzubereiten.
S.  65.
Vesanmiun  Der  weitere  Ausschuß  tritt  jährlich  zu  einer  Sitzung  zusammen.
en  un  om-#
  wei-  Er  ertheilt
schusses.  a)  die  Decharge  über  die  Rechnung  und  regulirt  die  Etats.

Der  erste  Etat  wird  von  der  Direktion  unter  Genehmigung  des
Magistratskommissarius  festgestellt.  Er  bleibt  in  Kraft  bis  zum  Beschlusse
  des  zuerst  einzuberufenden  Ausschusses;

b)  Beschwerden  über  die  Direktion  in  materieller  und  formeller  Beziehung
ist  er  anzunehmen  befugt  und  sie,  mit  seinem  Gutachten  begleitet,  dem
Magistratskommissarius  unter  Vorbehalt  des  Rekurses  an  den  Magistrat
zur  Entscheidung  vorzulegen;

)  er  hat  das  Recht  zu  Vorschlägen  auf  Abänderungen  des  Statuts;

d)  er  nimmt  den  über  die  Verwaltung  des  ganzen  Institutes  jährlich  von
der  Direktion  zu  erstattenden  Bericht  in  Elene

Die  etwaigen  Bemerkungen  über  denselben  hat  er  zur  weiteren  Veranlassung
an  den  Magistratskommissarius  gelangen  zu  lassen.

K.  66.

Die  Beschlüsse  des  Ausschusses  (G.  65.)  werden  nach  einfacher  Stimmenmehrheit
  gefaßt.  Im  Falle  der  Stimmengleichheit  giebt  die  Stimme  des  den
Jahren  nach  ältesten  Mitgliedes  den  Ausschlag.  Sie  sind  durch  den  Kommissarius
  dem  Magistrat  zur  Kenntnißnahme  resp.  Bestätigung  vorzulegen.  E

.  67.