Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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4) die Verwalter der Straf= und der polizeilichen Beschäftigungs-Anstalten. 
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 2. März 1850. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlaper. Wächter-Spittler. Baur. Hänlein. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Mauceler. 
B) Königliche Verordnung, 
betreffend die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung von Abgeordneten 
zur Berathung einer Revision der Verfassung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
In Gemäsheit des Art. 26 des Gesetzes vom 1. Juli v. J., betreffend die Einberufung 
einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung, ha- 
ben Wir nach dem Antrage Unseres Gesammt-Ministeriums und nach Anhörung Unse- 
res Geheimen-Rathes beschlossen, die zur Berathung einer Revision der Verfassung neuge- 
wählte außerordentliche Versammlung auf 
Freitag den 15. März d. J. 
in Unsere Haupt= und Resideng-Stadt Stuttgart einzuberufen. 
Wir verfügen demnach, daß die Mitglieder dieser Versammlung am 14. März d. J. 
sich dahier einfinden und dem ständischen Ausschusse davon Nachricht geben. 
Unser Minister des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung dieser Ver- 
ordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 3. März 1850. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlaper. Wächter-Spittler. Baur. Hänleln. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maucler.
	        
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